Das Verfassungsgericht Brandenburg berät mündlich über die Verfassungsklage der AfD-Landtagsfraktion.
Das Verfassungsgericht Brandenburg berät mündlich über die Verfassungsklage der AfD-Landtagsfraktion. Foto: Oliver von Riegen/-/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Das Brandenburger Verfassungsgericht verkündet am Freitag (11.00 Uhr) in Potsdam die Entscheidung über die Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen das milliardenschwere Brandenburg-Hilfspaket. Die Klage richtet sich gegen das Ausrufen einer Notlage Ende 2022 und gegen das Paket, das der Landtag im Rahmen des Doppelhaushalts auf den Weg gebracht hatte. Die AfD hält eine Notlage nicht für gegeben, sie sieht auch keinen ausreichenden Bezug bestimmter Hilfsmaßnahmen. Über das Brandenburg-Paket sollen für das vergangene und dieses Jahr Mittel von bis zu rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Es ist zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs gedacht und soll Familien, Kommunen, Krankenhäuser und Wirtschaft unterstützen.

Das Verfassungsgericht hatte in der mündlichen Verhandlung im Mai Zweifel am Hilfspaket anklingen lassen. Gerichtspräsident Markus Möller deutete aber auch an, dass eine rückwirkende Geltung für das Hilfspaket nicht wahrscheinlich ist, falls das Gericht feststellen würde, das Hilfspaket sei nichtig. Die rot-schwarz-grüne Koalition hatte bereits auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zu Notlagenkrediten aus dem vergangenen Jahr reagiert. Der Landtag erklärte eine außergewöhnliche Notsituation für 2024 noch mal separat, um das Hilfspaket abzusichern. Eine Hilfspauschale wurde gestrichen, das Deutschland-Ticket aus dem Hilfspaket genommen. Es geht bei der Klage aber um den bisher nicht geänderten Haushalt.