Im Rathaus Spandau hat das Bezirksamt seinen Sitz. Bild: IMAGO/Joko
Im Rathaus Spandau hat das Bezirksamt seinen Sitz. Bild: IMAGO/Joko

Der AfD-Politiker Andreas Otti ist erneut bei der Wahl als Stadtrat in Spandau gescheitert.

Auch im achten Wahlgang hat Andreas Otti bei der Wahl zum Stadtrat keine Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung gefunden. Dies ist das Ergebnis der Briefwahl. Das teilt BVV-Vorsteherin Ina Bittroff (SPD) mit.

Demnach Otti entfielen auf Otti sechs Ja- und 44 Nein-Stimmen. Die AfD-Fraktion in der BVV Spandau zählt sechs Mitglieder.

Die Auszählung der Briefwahl fand 14 Tage nach Versendung der Briefwahlunterlagen im Anschluss an die 6. Videositzung der Bezirksverordneten statt. Fristgerecht waren 51 Briefe eingegangenen. Es waren 50 Stimmen gültig.

Das Vorschlagsrecht steht weiterhin der AfD-Fraktion zu. Für die nächste Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 18. Mai darf die Fraktion erneut eine oder einen Kandidaten vorschlagen. Da diese Sitzung in Präsenz erfolgen soll, kann der nächste Wahlgang direkt in der BVV-Sitzung stattfinden, so Bittroff.

AfD-Fraktion reicht Beschwerde ein

Zuvor hatte die AfD-Fraktion gegen sechs gescheiterte Wahlgänge Beschwerden bei Bezirksbürgermeisterin Carola Brückner (SPD) sowie der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) eingelegt, weil ihr laut Bezirksverwaltungsgesetz ein Vorschlagsrecht für eine oder einen Bezirksstadtrat zusteht.

Otti war von 2016 bis 2021 als verantwortlicher Stadtrat unter anderem für die bezirklichen Immobilien zuständig. Seine Arbeit sorgte immer wieder für Kritik. Die Bauarbeiten am Jugendclub Wildwuchs wurden laut einem Zeitungsbericht doppelt so teuer wie geplant.

Auf die Beschwerde der AfD-Fraktion bei Giffey hatte die Innenverwaltung ein bezirksaufsichtliches Einschreiten abgelehnt. Die BVV sei nicht verpflichtet, eine Person entsprechend des Wahlvorschlages der vorschlagsberechtigten AfD-Fraktion zum Mitglied des Bezirksamtes zu wählen, hieß es.

Innenverwaltung spielt Ball zurück

Die Innenverwaltung spielte den Ball an die AfD-Fraktion zurück: Es obliege jeder vorschlagsberechtigten Fraktion, der Bezirksverordnetenversammlung einen mehrheitsfähigen Kandidaten vorzuschlagen.

Text: red/nm