Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bild: IMAGO/McPhoto
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bild: IMAGO/McPhoto

Ein Berliner Rechtsextremist ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Der 29-Jährige habe einen aus Jamaika stammenden Mann nach einer körperlichen Auseinandersetzung gezielt mit einem Messer attackiert und verletzt, urteilte am Mittwoch das Amtsgericht Tiergarten.

In einem anderen Fall griff er in Neukölln mit Gleichgesinnten eine Gruppe an. Der 29-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen.

Angriff aus rassistischen Motiven

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann bei dem Angriff auf den Jamaikaner im Juli 2021 aus rassistischen Motiven handelte. Der 37-jährige wurde am Hals verletzt. Die Richterin erklärte, nach einem Gespräch über rechtsextreme Ansichten sei es zu einem Schlagabtausch gekommen.

Als der Kampf beendet gewesen sei, habe der Angeklagte den 37-Jährigen mit einem Messer attackiert. Der Mann leide bis heute unter den Folgen: Es sei ein Gefühl „tiefer Verunsicherun“g geblieben.

In dem Prozess gegen den polizeibekannten Rechtsextremisten ging es auch darum, dass der 29-Jährige kurz zuvor gegenüber einer Gruppe von Menschen den Hitlergruß zeigte. Im September 2018 sei der Angeklagte an einem Angriff auf drei Zeugen beteiligt gewesen, die zuvor in einem linken Szenelokal waren.

Hitlergruß gezeigt

Während der 29-Jährige zugab, unter Einfluss von Rauschgift und Alkohol den Hitlergruß gezeigt zu haben, wies er die Vorwürfe der Körperverletzung zurück. An der Schlägerei 2018 sei er nicht beteiligt gewesen, bei dem Messereinsatz gegen den Jamaikaner habe er lediglich „in Panik Abwehrbewegungen gemacht“.

Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Geldstrafe für den verbotenen Hitlergruß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Text: dpa