Besonders Schausteller und Veranstalter hatten unter Corona schwer zu leiden. Foto: IMAGO / Arnulf Hettrich
Besonders Schausteller und Veranstalter hatten unter Corona schwer zu leiden. Foto: IMAGO / Arnulf Hettrich

Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum fallen im Bezirk Mitte im Jahr 2022 keine Sondernutzungsgebühren an. Das Bezirksamt folgt damit einer Empfehlung des Senats zur Entlastung der Veranstaltungswirtschaft & des Schaustellergewerbes.

Erst am Wochenende beschloss die Ampel-Koalition das dritte große Entlastungspaket. Doch auch in Berlin-Mitte bewegt sich etwas zum positiven, dieses Mal vor allem für die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe. 

Infolge der Corona-Pandemie hatten und haben beide mit großen Einbußen zu kämpfen. Schließlich steht der nächste Winter und somit auch wieder viele potenzielle Schließungen oder andere Einschränkungen vor der Tür.

Sondernutzungsgebühren werden zurückerstattet

Alle Veranstalter, die für das Jahr 2022 bereits Sondernutzungsgebühren entrichten mussten, können diese auf Antrag an das Straßen- und Grünflächenamt zurückerstattet bekommen. Die erlassenen Sondernutzungsgebühren sollen bei den einzelnen Schaustellerbetrieben ankommen, indem die Organisatoren der Veranstaltung oder des Straßenfestes den ihnen gewährten Vorteil an die Schaustellerbetriebe weiterreichen.

Für Schankvorgärten hatte das Bezirksamt Mitte bereits 2021 die temporäre Befreiung von der Sondernutzungsgebühr umgesetzt und auf eine Erhebung verzichtet. Diese Regelung wandte das Bezirksamt Mitte auch im Jahr 2022 an. Von 2023 an sind wieder Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen und für Schankvorgärten im Bezirk Mitte zu entrichten.

Text: red/su