Jobcenter-Logo und Bargeld-Symbolbild.
Lange wurde um das Bürgergeld gerungen, nun soll es im Januar 2023 kommen. Bild: IMAGO/IlluPics

Das neue Bürgergeld soll ab 1. Januar in zwei Schritten kommen. Was wurde genau beschlossen?

Das Bürgergeld kommt und soll ab 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II ablösen. Die Grundpfeiler der Sozialreform standen schon seit längerer Zeit in den Parteiprogrammen von SPD, Grünen und FDP. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat heute der Sozialreform zu. Doch die war genauso vehement gefordert wie stets heftig kritisiert worden. Die SPD zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden, manche Parteimitglieder sprechen gar von einem „echten Kulturwandel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende”.

Viele Kritiker sehen im finalen Bürgergeld-Kompromiss zwischen Ampel und Union hingegen vor allem ein „besseres Hartz-IV” statt echter Verbesserung für alle erwerbsfähigen und bedürftigen Menschen. Im Fokus der Kritik stehen vor allem die neuen Regelsätze sowie die Regelungen zu Sanktionen gegen die Bedürftigen.

Höhere Regelsätze

Ab dem 1. Januar 2023 steigen die Bezüge in der Grundsicherung um über 50 Euro auf 502 Euro pro Monat für alleinstehende Erwachsene. Das soll vor allem die hohen Energiekosten abfedern. Eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft sollen 451 Euro erhalten, Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren hingegen 420 Euro.

Wie schon bei Hartz-IV setzen sich diese Regelsätze aus verschiedenen Kleinsummen zusammen, dazu zählen Nahrung, Freizeit, Bekleidung, Bildung und so weiter. Jedoch handelt es sich beim Bürgergeld nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Stattdessen ist die Zahlung der sozialen, staatlichen Hilfe an bestimmte Bedingungen geknüpft, allem voraus die Bedürftigkeit.

Änderungen in den Jobcentern

Nach der Erhöhung der Regelsätze zum Anfang des Jahres treten weitere wichtige Teile der Sozialreform erst Mitte 2023 in Kraft. Ab dem 1. Juli sollen sich die Mitarbeiter der Jobcenter stärker um Arbeitslose kümmern können. Die Vermittlung in dauerhafte Arbeit soll somit besser gelingen als bisher.

Zu oft seien den Menschen bislang lediglich Helferjobs zugeteilt worden. Damit einhergehen soll ein neuer Fokus auf Fortbildungsmaßnahmen und die verstärkten Möglichkeiten zur beruflichen Weiterqualifizierung der Betroffenen. Sie sollen zudem leichter eine Ausbildung oder Umschulung beginnen können. Ebenfalls angepasst wird die Grenze der Zuverdienste, mit denen sich die Empfänger der Grundsicherung etwa in Form eines Minijobs etwas hinzuverdienen dürfen.

Hartz IV – neu lackiert?

Ein ursprünglich geplanter Kernpunkt der Reform wurde infolge des Kompromisses zwischen den Ampelparteien und der Union zurückgezogen: Geplant war ein Verzicht auf frühe harte Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezugsberechtigte. Für sie gibt es nun doch keine sechsmonatige Vertrauenszeit. Vorgesehen war, dass Bürgergeldbeziehende im ersten halben Jahr auch dann keine Leistungskürzungen durch das Jobcenter fürchten müssen, wenn sie den Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Doch nun werden bereits ab dem ersten Tag wieder Kürzungen zwischen zehn und 30 Prozent möglich sein.

Beim finalen Beschluss habe die Union zu viele Details bestimmt und der Sozialreform ihren Stempel aufgedrückt, so Kritiker. Sozialverbände und die Linke finden, das nun beschlossene Bürgergeld sei lediglich ein besseres Hartz IV.

Als „absolut enttäuschend” kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Kompromiss. Insbesondere der CDU wirft der Verband eine beispiellose Desinformations- und Entsolidarisierungskampagne auf dem Rücken der Ärmsten vor.

Text: Sascha Uhlig/Redaktion