Der Stadtrat für Bürgerdienste, Ordnung und Jugend, Stephan Machulik, teilt mit, dass nun die lange Phase der Stallpflicht für Geflügel bis auf wenige Ausnahmen, aufgehoben werden kann – das Geflügel darf wieder ins Freie. Die wenigen Geflügelhalter, für die das (noch) nicht gelten kann, werden durch die Veterinäraufsicht gesondert informiert. Es handelt sich dabei um Geflügelhalter, die in einem 500 Meter- Abstand zur Havel Geflügel halten. Diese Maßnahme ist erforderlich, da laut Seuchenlage insbesondere bei Wasservögeln immer noch Tiere den Erreger ausscheiden.

(red)