Fluggesellschaften dürfen nicht gegen die Erhebung von Strafgebühren klagen, die bei Starts und Landungen zwischen 22 und 6 Uhr erhoben werden. Das entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Bezirksstadtrat Martin Lambert (CDU), auch stellvertretender Vorsitzender der Lärmschutzkommission Tegel, ist zufrieden: „Das ist ein guter Tag für die lärmgeplagten Anwohner. Denn es ist uns nach schwierigen Diskussionen gelungen, die Gebühren insbesondere in den Tagesrand- und Nachtzeiten deutlich zu erhöhen.“ Dies steigere den Anreiz für die Flugesellschaften, die Lärmemissions-Ruhezeiten einzuhalten. Bis Mitternacht liegen die Aufschläge zwischen 100 und 300 Prozent. Deutlich teurer wird‘s von 0 Uhr bis 5.59 Uhr – dann werden 500 Prozent Aufschlag fällig. „Dies tut richtig weh und sorgt für mehr Disziplin“, freut sich Lambert und hofft auf ruhigere Nächte.

jz