Justiz: Verwaltungsgericht bestätigt das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das auch für Ferienwohnungen geltende Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum bestätigt. Die Regelung sei verfassungsgemäß, entschieden die Richter vor wenigen Tagen und wiesen die Klage mehrerer Betreiber von Ferienwohnungen ab.

Urteil abgewartet

Für Pankows zuständigen Stadtrat Torsten Kühne (CDU) das Zeichen, seine bisher viel kritisierte, weil abwartende Haltung im Umgang mit Widersprüchen und Klagen aufzugeben. Er hatte versucht, etwaige spätere Schadensersatzansprüche der Vermieter zu vermeiden, war dafür aber von Senat und BVV-Fraktionen arg gescholten worden. Immerhin 905 Ferienwohnungen genossen im Bezirk Pankow bis April Bestandsschutz. Rund 100 davon stünden inzwischen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung, sagt Kühne. Etwa 200 bis 300 Inhaber hätten Folgeanträge gestellt. Ungefähr 500 aber haben sich nicht mehr gemeldet. „Um die kümmern wir uns seit 1. Mai mit Dringlichkeit“, ist der Stadtrat um eine aktuelle Übersicht bemüht. Hinzu kommen rund 300 Hinweise aus einer als „Denunziantenportal“ bekannt gewordenen Website, die der Senat freischaltete, um anonyme Hinweise auf illegale Ferienwohnungen zu bekommen.

Verstärkung unsicher

Noch ist nicht sicher, ob die Pankow versprochene personelle Verstärkung in Form von zwei, drei Mitarbeitern tatsächlich im Juli eintrifft. Anderenfalls habe das Ordnungsamt mit den Ferienwohnungen laut Kühne „noch bis Jahresende gut zu tun“. Ganz abgesehen von der Aussicht, dass manche Klagen gegen das Ferienwohnungsverbot mit Sicherheit weitere Instanzen beschäftigen werden. Die Mehrzahl der derzeit neun Klagen in Pankow betrifft beispielsweise die Frage, wie mit nordeuropäischen Gewerkschaftsfonds umzugehen ist, die in Berlin Wohnungen erwarben, um diese ihren Mitgliedern als Anteilseignern zur Nutzung zu überlassen.

Bußgelder drohen

Seit 2014 zielt das Gesetz auf Ferienwohnungen, durch die die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in den Augen des Senats noch verschärft wird. Bis April 2016 galt für ihre Betreiber eine Übergangsfrist, nun drohen bei Verstößen auch hier saftige Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Vier Vermieter von Ferienwohnungen wollten sich damit nicht abfinden und klagten. Durch die Regelung sahen sie unter anderem ihre Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie verletzt. Das Gericht folgte ihrer Argumentation nicht: Die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen sei weiterhin möglich; sie dürfe lediglich nicht in geschütztem Wohnraum betrieben werden.

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