Ein Obdachloser am Hermannplatz. Bild: IMAGO/Rolf Kremming
Ein Obdachloser am Hermannplatz. Bild: IMAGO/Rolf Kremming

Campierende Obdachlose: ein alltägliches Bild in Neukölln. Das Bezirksamt hat jetzt Gebiete festgelegt, wo dies unterbunden werden soll.

Friedhöfe, Spielplätze und die Bereiche rund um Kitas und Schulen sollen für obdachlose Menschen künftig tabu sein. Das sieht der Leitfaden für den Umgang mit Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum vor, den das Bezirksamt Neukölln jetzt veröffentlicht hat. Darin ist von „besonders schützenswerten Orten“ die Rede. An diesen Orten überwiege in der Regel das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthaltes von Menschen, die auf der Straße leben.

„Wer schon einmal auf dem St. Jacobi Friedhof an der Hermannstraße war weiß, warum dieser Schritt notwendig ist“, schreibt der zuständige Bezirksstadtrat Falko Liecke CDU in Sozialen Medien. „Friedhöfe sind ein Ort der Trauer und des respektvollen Umgangs mit unseren Toten. Exkremente auf Gräbern, Drogenkonsum und Übernachtungen sind damit nicht vereinbar.“ Auch rund um den Spielplatz in der Grünanlage am Weichselplatz gebe es große Probleme. Solche „Nutzungskonflikte“ und Verwahrlosung, aber auch die Obdachlosigkeit an sich hätten zugenommen.

Räumung als letzter Schritt

„Im Mittelpunkt steht die Hilfe für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen und die Beendigung der akuten Notlage“, betont Liecke. Ziel des Leitfadens sei der transparente Umgang mit Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum im Bezirk Neukölln. Das Papier stelle eine Selbstbindung der Verwaltung dar, die sich im Umgang mit Obdachlosen an die dort genannten Verfahren halten soll.

Doch was soll mit den Obdachlosen passieren, die sich dauerhaft in den Tabuzonen aufhalten? Liecke setzt darauf, dass Straßensozialarbeiter die obdachlosen Frauen und Männer vor Ort über die neue Lage und alternative Unterbringungsmöglichkeiten informieren. Dort werden ihnen Plätze zugewiesen.

Räumungen durch das Ordnungsamt würden nur als letzter Schritt folgen, immer müsse eine Unterkunft angeboten werden, so Liecke. Diese Hilfe nicht anzunehmen sei das gute Recht der Betroffenen. „Die sogenannte ‚freiwillige Obdachlosigkeit‘ auf den Straßen und Grünanlagen kann aber deswegen nicht vollkommen unreguliert bleiben.“

Obdachlosigkeit sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. „Es geht nicht selten um Menschenleben, ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Würde.“ Die aktuell verfügbaren Hilfsangebote seien vollkommen unzureichend. „Berlin kann und muss mehr tun, um die Gefahren für obdachlose Menschen abzuwenden“, so Liecke.

Weitere Informationen zu dem Leitfaden zur Obdachlosigkeit gibt es hier.

Text: red/nm