Die Senatsverwaltung hat allen Bezirksämtern empfohlen, die Ausweitung von Gastronomie-Stellflächen „großzügig zu genehmigen“.
Blickt man dieser Tage in die zahlreichen Cafés und Restaurants der Stadt zeigt sich ein ungewohntes Bild: Statt dicht an dicht stehen Tische und Stühle weit voneinander entfernt. Dem Nebenmann auf den Teller zu schauen, ist beinahe ein Ding der Unmöglichkeit. Gastronomen müssen in ihren Lokalitäten den durch Corona geltenden Mindestabstand wahren. Die nutzbare Fläche verkleinert sich dadurch: Weniger Gäste, weniger Einnahmen. Nicht jeder verfügt über einen weitläufigen Außenbereich. Friedrichshain-Kreuzberg gab den Startschuss und ermöglichte es den Wirten und Café-Betreibern, einen Antrag auf zusätzliche Außenfläche zu stellen. Wie die Berliner Zeitung berichtet, stellten 250 Wirte einen solchen Antrag. Wovon die einen profitieren könnten, ist für andere wohl eher ein Dorn im Auge. Denn auch Parkplätze könnten für dieses Vorhaben herangezogen werden.
Großzügig genehmigen
In einem aktuellen Schreiben hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nun allen Bezirken empfohlen, die Ausweitung von Gastronomie-Stellflächen „großzügig zu genehmigen“. Dabei sollten bei Bedarf auch Parkplätze oder Fahrbahnflächen in Anspruch genommen werden. Es gebe nach der Öffnung der Gaststätten für den Publikumsverkehr, unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen, ein öffentliches Interesse daran, dass Stellflächen für Tische und Stühle im Außenbereich erweitert werden können, heißt es im Schreiben. Für die ausgeweiteten Flächen könne sogar von einer Erhebung der ansonsten fälligen Sondernutzungsgebühren abgesehen werden.
Den Einzelfall prüfen
Durch eine Einzelfallprüfung würden die Bezirksämter nach Antrag der Gastronomiebetriebe die jeweilige, konkrete Situation vor Ort bewerten. Auch Flächenausweitungen auf Gehwegen seien realisierbar, so lange das Durchkommen und die Begegnungen von Fußgängern barrierefrei möglich blieben. Damit das gewährleistet werde kann, wäre es möglich, auch normale Parkplätze in Anspruch zu nehmen – jedoch keine Sonderparkplätze. Die Nutzung von Straßen sei auf Nebenstraßen beschränkt. Für beanspruchte Radwege müsse in unmittelbarer Nähe ein Ersatz geschaffen werden.
Datum: 25. Mai 2020, Text: Redaktion, Bild: imago images/Stefan Zeitz