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CDU und FDP werfen Innensenator Andreas Geisel vor, die Zielvorgaben nicht einzuhalten.

Wer wochenlang auf einen Termin beim Bürgeramt oder über Monate auf die Bearbeitung des Elterngeldantrags wartet, würde lieber heute als morgen möglichst viele Behördenangelegenheiten online erledigen. Doch bis dahin wird in Berlin noch einige Zeit vergehen.

Zwar sieht der zuständige Innensenator Andreas Geisel (SPD) deutliche Fortschritte. „Wir haben mit dem E-Government-Gesetz eines der modernsten seiner Art“, ließ Geisel kürzlich mitteilen. „Bis zum Jahr 2023 sollen Papierakten dank der Einführung der elektronischen Akte der Vergangenheit angehören – das ist ein Mega-Projekt. Zeitlich liegen wir im Plan.“ Zudem will der Senat bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 die 100 am meisten nachgefragten Verwaltungsleistungen online zugänglich machen. Über das Serviceportal service.berlin.de können schon heute Informationen und Formulare zu Dienstleistungen abgerufen und Termine für Bürger- und andere Ämter online gebucht werden. 60 Prozent der Berliner hätten in den vergangenen zwölf Monaten die Behörden im virtuellen Raum kontaktiert.

Großes Bedürfnis

Geisels optimistischen Einschätzung der Digitalisierung will aber niemand so recht teilen. Schon gar nicht in den Reihen der Opposition im Abgeordnetenhaus. „Der 60-Prozent-Wert zeigt, dass Berliner ein großes Interesse und Bedürfnis haben, mit der Verwaltung und Behörden digital zu kommunizieren“, sagt Bernd Schlömer von der FDP-Fraktion. “Das bedeute aber nicht, dass die Menschen mit dem Digitalangebot auch zufrieden sind.” Bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes hinke Berlin hinterher.

Auch die CDU äußert sich kritisch. Die von Geisel genannten Fristen seien nicht zu halten. „Bei diesem Gesetz wurden bislang alle Zielvorgaben gerissen“, sagt Dirk Stettner, fachpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Ursprünglich war vorgesehen, dass alle internen Verwaltungsabläufe bis Januar 2019 elektronisch abzuwickeln sind. Davon kann keine Rede sein.“ Das Gesetz greife nur, wenn sich Senat und Bezirke miteinander vernetzen. „Bis heute ist aber kein einziger Bezirk beim IT-System des Landes Berlin angedockt“, so Stettner, und weiter: „Es gibt genügend Personal und Geld, um das Gesetz umzusetzen. Aufseiten von Geisel und des Regierenden Bürgermeisters fehlt es an politischer Leidenschaft.“ Einige Verwaltungseinheiten würden eine rasche und nachhaltige Digitalisierung blockieren.

Wenige Angebote

„Mehr als zwei Jahre nach Verabschiedung des E-Government-Gesetzes bietet sich für viele Bürger weiterhin ein sehr ernüchterndes Bild“, sagt Schlömer. „Es gibt nur wenige Digitalangebote in zumeist wenig nachgefragten Bereichen.“ Geisel verschweige, dass auf Geheiß des Bundes bis zum Jahr 2022 insgesamt 535 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden sollen.

Eine große Schwachstelle dabei sei ein benutzerfreundliches Angebot für den sicheren Datenaustausch. „Der elektronische Personalausweis für die Authentifizierung beim digitalen Bürgeramt wird von den Bürgern nicht angenommen“, so Schlömer. „Zuverlässige und leicht bedienbare Alternativen bietet das Land nicht an. “Wir müssen mehr in eine vertrauliche Kommunikation zwischen Bürger und Amt investieren.“

Unternehmen benachteiligt

Ganz schlimm sehe es derzeit für die Berliner Unternehmen aus, die sehr stark auf die digitale Zusammenarbeit mit den Behörden angewiesen seien, um effektiv arbeiten zu können. “Hier fehlt es gänzlich an technischen Lösungen, wie beispielsweise bei der Einrichtung eines Unternehmenskonto für den Austausch digitaler Informationen.”

Ein Erfolg sei aber, die rechtlichen Voraussetzungen für eine zentrale Steuerung bei der Verwaltungsdigitalisierung gelegt zu haben. “Es gibt auch eine starke Rolle für IT-Staatssekretärin Sabine Smentek, die durchaus noch mutiger wahrgenommen werden sollte”, so Schlömer.

Datum: 22. März 2019. Text: Nils Michaelis. Thinkstock/iStock/golubovy