Berlin-Mitte ändert seine Erteilungspraxis für Schwerbehindertenparkplätze - weitere Bezirk sollen folgen. Foto: IMAGO / Seeliger
Mitte ändert die Erteilungspraxis für Schwerbehindertenparkplätze - weitere Bezirk sollen folgen. Foto: IMAGO / Seeliger

Die Straßenverkehrsbehörde in Berlin-Mitte ändert ihre Genehmigungspraxis bei der Einrichtung von personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätzen. So sollen die Rechte von Menschen mit Behinderung im Bezirk und später ganz Berlin gestärkt werden.

Gute Neuigkeiten von den Straßen im Bezirk Mitte! Die Straßenbehörde vor Ort hielt es bislang für zumutbar, dass in Fällen, in denen schwerbehinderte Antragsteller nicht selbst am Straßenverkehr als Fahrer teilnehmen konnten, sondern von Dritten gefahren werden mussten, es dem Fahrer bzw. dem Assistenten zuzumuten sei, den Antragsteller vorab wohnungsnah abzusetzen.

Das Fahrzeug sei in solchen Fällen einfach in größerer Entfernung abzustellen. Diese Ansicht des Bezirks ändert sich nun zugunsten der Menschen mit Behinderung.

Neue Erteilungspraxis

Von nun an kann auch schwerbehinderten Menschen, die ein Kfz nicht selbst führen können, aber im Rahmen eines Assistenzverhältnisses von einer Unterstützungsperson mit einem Kraftfahrzeug gefahren werden, ein Parksonderrecht eingeräumt werden.

Das hat den Vorteil, dass die beeinträchtigten Personen ohne Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeuges beispielsweise nicht mehr mitten auf der Straße ein- und aussteigen müssen und auch nicht mehr der Witterung ausgesetzt alleine auf die Assistenzperson warten müssen, was je nach Zustand der Person auch eine Gefährdung darstellen kann.

Der Bezirk stärkt mit dieser Änderung die Rechte von Menschen mit Behinderung und trägt dem Diskriminierungsverbot der UN-Behindertenrechtskonvention und des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LBGB) Rechnung.

Weitere Bezirke sollen folgen

Verkehrsstadträtin Dr. Almut Neumann hatte zur Erarbeitung der neuen Genehmigungspraxis zu einem Workshop eingeladen, an dem unter anderem die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, teilnahm.

Die Landesbeauftragte wird nun mit den bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung Praxisbeispiele für diese neue Genehmigungspraxis sammeln. Ziel dieses Prozesses ist es, dass die Genehmigungspraxis in allen Berliner Bezirken dementsprechend angepasst wird.

Text: red/su