Vorkaufsrecht Berlin Mitte

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sorgt für einige Kritik. Mittes Sozialstadtrat spricht von einem „schweren Schlag für den Bezirk“.

Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung beziehungsweise -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 9. November entschieden. Konkret heißt das, dass die Befürchtung allein, ein Käufer könnte ein Mehrfamilienhaus sanieren und in Eigentumswohnungen aufteilen, nicht ausreicht, um ein einen Vorkauf zu rechtfertigen. Es gehe eher um die tatsächlichen Verhältnisse.

Sozial schwache Mieter ausbremsen

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein schwerer Schlag für den Bezirk Mitte, Berlin und alle deutschen Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt, wenn es darum geht, die Verdrängung von sozial schwachen Mieterinnen und Mieter abzubremsen“, kommentiert Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) die Entscheidung.

„Im Bezirk Mitte leben 40 Prozent der 385.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Milieuschutzgebieten, insbesondere in alten gründerzeitlichen Quartieren im Wedding und Moabit. Werden Häuser verkauft, konnten die Bezirke durch Vorkauf und durch Abwendungsvereinbarungen die Aufteilung der Häuser mit dem Ziel des Verkaufs einzelner Wohnungen verhindern oder um 20 Jahre verschieben“, so Gothe weiter.

Hoffnung auf neue Ziele

Dem Bezirk werden damit ein wirksames Mittel genommen, um die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte zu bremsen. Er hofft nun, dass die neuen Regierungsparteien mehr für Berliner Mieter tun.

Text: kr, Bild: IMAGO/Sabine Gudath