Die umstrittene Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr muss wieder aufgehoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Binnen zwei Wochen müsste die Sperrung für den motorisierten Verkehr nun aufgehoben werden. Über die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts hatte zuerst der Tagesspiegel berichtet.
Binnen zwei Wochen für Verkehr freigeben
Der Senat hatte Mitte 2020 einen Verkehrsversuch zur Verkehrsberuhigung der Friedrichstraße angeordnet. Seitdem ist die Straße zwischen der Französischen Straße und der Leipziger Straße für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Sitzbänke und Schaukästen sollten stattdessen für mehr Flanier-Atmosphäre sorgen. Radfahrer haben freie Fahrt auf der Friedrichstraße. Gegen die Sperrung hatte eine Anrainerin geklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat ihr Recht gegeben.
Aufenthaltsqualität verbessern
„Die Behörde selbst habe ihre Entscheidung nur darauf gestützt, dass die Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße verbessert werden solle. Die Straßenverkehrsordnung enthalte aber keine Rechtsgrundlage, um den Fahrzeugverkehr allein wegen verkehrsordnungspolitischer Konzeptionen zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Anwohner- und Wirtschaftsverkehrs zu verdrängen“, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Text: kr/red