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Die geltenden Corona-Maßnahmen werden in Berlin mit unterschiedlichen Konsequenzen geahndet.

Angesichts der noch niedrigen Inzidenzzahlen und einer bereits hohen Impfquote gibt es in diesem Sommer wieder zahlreiche Open-Air-Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern. Ende Juli zogen anlässlich des Christopher Street Days rund 80.000 Teilnehmer durch die Berliner Straßen. Die Anmeldung als politische Demonstration hatte diese Veranstaltung möglich gemacht. „Das Hygienekonzept wurde grundsätzlich eingehalten“, lautete das Fazit der Berliner Polizei. Eine Feststellung, die zahlreiche Beobachter so nicht teilen konnten. Viele der Teilnehmer hielten mitnichten den Abstand untereinander ein oder verzichteten gänzlich auf einen Mundschutz.

Kein Karneval der Kulturen

COVID-Schutzmaßnahmen sollten auch als Teilnahmevoraussetzung beim Kreuzberger „Karneval der Kulturen“ gelten. Die Veranstalter sagten das Fest zum avisierten Termin am 22. August 2021 jedoch ab. „Die Gründe liegen in den steigenden Inzidenzzahlen und der zunehmenden Infektionsrate mit der Virusmutante Delta. Vor diesem Hintergrund ist unser Konzept nicht durchführbar“, lautete die Begründung. Eigentlich hätte dies auch für alle anderen Veranstaltungen in Berlin als Ausfallgrund herhalten können.

Musikclubs und Bundesliga mit eigenen Konzepten 

In Berliner Tanzclubs werden die Außenflächen für Events mit speziellen Konzepten fit gemacht. Auch in den Berliner Fußballstadien ist der Kick vor Tausenden Zuschauern wieder möglich. Doch auch hier sind massive Bedenken nicht unbegründet: Was passiert denn, wenn auf den Tanzflächen erstmal so richtig die Bässe hämmern oder der erste Unioner Heimsieg an einem Augustwochenende in der Alten Försterei eingefahren wird? Man kann sich doch vorstellen, dass die Vorgabe von Mundschutz und Abstand in diesen Situationen niemanden mehr kümmert. Angesichts der Vielfalt an Regelungen und deren Auslegungen bleibt die Sinnfrage. Wenn sich bei Großveranstaltungen so gut wie niemand mehr an die COVID-Schutzmaßnahmen hält, dürfen sie dann immer noch als Begründung für ein Veranstaltungsverbot gelten?

Solidarität mit dem Publikum

Pop-Ikone Nena suchte Ende Juli zu ihrem Konzert in Schönefeld nach einer ganz eigenen Lösung. Als sich zum Ende ihrer Open-Air-Show die Zuschauer aus den mit Limonadenkisten begrenzten Pärchen-Arealen auf dem weiten Feld herauswagten und vor der Bühne gemeinsam zu tanzen begannen, drohte der Veranstalter mit Konzertabbruch. Nena selbst solidarisierte sich mit dem Publikum vor ihrer Bühne. „Mir wird gedroht, dass sie die Show abbrechen, weil ihr nicht in eure – wie sie es nennen – Boxen geht. Ich überlasse es in eurer Verantwortung, ob ihr das tut oder nicht“, lautete ihre Ansage.

Die zentrale Frage zu diesem Thema sei letztendlich nicht, was man dürfe, sondern das, was man mit sich machen lasse, lautete ihr Statement zum Schluss ihres Konzerts. Bis auf die Zugabe durfte sie dieses immerhin zuende spielen. Insbesondere für diese Aussage musste Nena eine Menge Kritik einstecken. „Querdenkerparolen und nicht eingehaltene Hygienekonzepte kann ich nicht gutheißen“, twitterte einer der zahlreichen Kritiker noch am Konzertabend. Doch wer hat recht? Nena mit ihrem Appell an die Eigenverantwortung oder ihre Kritiker, die die Haltung der Sängerin für gefährlich halten?

Datum: 4. August 2021, Text: Stefan Bartylla, Bild: Bild: IMAGO / Elbner