Ostseestrand in Corona-Zeiten
HIDDENSEE 02.10.2020 Insel RÜGEN Fischerdorf VITT Mit Blick auf Kap Arkona Idyllisch gelegenes Fischerdorf am nördlichen Zipfel der Ostsee. Am Wasser wird der eigene Fischfang gewürzt und geräuchert. Imbiss Blick in Richtung Kap Arkona Rentner Pensionäre Urlauber Ferien Ehepaar Foto Eberhard Thonfeld / camera4 201002Rügen *** HIDDENSEE 02 10 2020 Island RÜGEN Fishing village VITT With a view to Cape Arkona Idyllically situated fishing village at the northern tip of the Baltic Sea At the waters edge your own fishing is spiced and smoked Snack View towards Cape Arkona Pensioners Pensioners Holidaymakers Vacationers Married couple Photo Eberha

Bund und Länder verschärfen Corona-Regeln. Das Beherbergungsverbot bleibt umstritten.

In Zeiten galoppierender Corona-Zahlen werden Urlaubsreisen zur logistischen Herausforderung. In den meisten Bundesländern herrschen Beherbergungsverbote für Menschen aus Risikogebieten, solange diese keinen negativen Corona-Test vorlegen können. Zu diesen Risikogebieten zählt bekanntlich auch Berlin. 

14 Tage Quarantäne in Mecklenburg-Vorpommern

Wen es von Berlin an die Ostsee zieht, den trifft es besonders hart: Menschen aus Risikogebieten müssen in Mecklenburg-Vorpommern einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen und für 14 Tage in Quarantäne. Die Wartezeit kann verkürzt werden, wenn ein zweiter Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt. Wer aus Corona-Hotspots nach Brandenburg fährt, darf Tagestouren unternehmen. Übernachtungen in Hotels sind tabu, außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt war. Bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen gibt es Ausnahmen.

Keinerlei Beschränkungen gibt es derzeit in Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgehensweise ist umstritten. „Jetzt sehen wir bundesweit, wie die Zahlen mindestens insgesamt in allen Großstädten nach oben gehen“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) im ZDF. „Beherbergungsverbote zum Beispiel zwischen Berlin und Brandenburg machen keinen Sinn. Wir haben Hunderttausende Pendler jeden Tag. Die begegnen sich im Einzelhandel, im Nahverkehr, auf der Arbeit.“

Schwesig will einheitliches Vorgehen gegen Corona-Infektionen

Andererseits führt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern die dortigen, eher moderaten Corona-Zahlen auf vergleichsweise rigide Restriktionen zurück, die bereits während des Lockdowns im Frühjahr galten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sprach sich dafür aus, die zurzeit diskutierten Corona-Beschränkungen bundesweit zu vereinheitlichen.

Schwesigs Vorstoß in Sachen Vereinheitlichung könnte vielen Berlinern aus der Seele sprechen. Es geht um die Frage: Warum müssen Berliner mit Beherbergungsverboten leben, während Reisende aus anderen Risikogebieten in der Hauptstadt mit offenen Armen empfangen werden? Vielleicht würde ein Beherbergungsverbot für diese Menschengruppe die Corona-Zahlen in der Hauptstadt wieder sinken lassen? Virologen gehen allerdings davon aus, dass sich die Pandemie derzeit vor allem auf privaten beziehungsweise illegalen Feiern ausbreitet. 

Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Bund und Länder verständigten sich am Mittwoch angesichts steigender Corona-Infektionszahlen auf “erhebliche Einschränkungen” bei Kontakten. Laut dem Beschluss sollen bereits bei mehr als 35 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Bislang galt der Wert von 50 als kritische Grenze. Dort, wo die Infektionszahlen steigen oder 35 Neuinfektionen überschritten werden, soll eine ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum eingeführt werden. Ferner wird eine Sperrstunde in der Gastronomie sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen empfohlen.

Zudem soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen dann weiter begrenzt werden. “Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab einer Inzidenz von 35 soll eine Teilnehmerbegrenzung bei 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum gelten”, heißt es in dem  Beschluss. Wird die Schwelle von 50 Neuinfektionen überschritten, soll eine weitere Verschärfung greifen. Dann sollen höchstens noch zehn Menschen an Feiern im öffentlichen Raum teilnehmen dürfen. Im privaten Raum wäre die Teilnehmerzahl auf zehn Menschen aus höchstens zwei Hausständen begrenzt.

Keine Einigung beim Beherbergungsverbot

Eine Einigung im Streit um die Beherbergungsverbote konnte die Runde nicht erzielen, die Entscheidung wurde vertagt. So bleibt es Sache der Länder, derlei Verbote zu erlassen oder wieder zu streichen.

Datum: 15. Oktober 2020, Text: Nils Michaelis, Bild: imago images/Camera4