Maskenpflicht-in-Berliner-S-Bahn
Im Rahmen der Corona-Eindämmungsverordnung gilt ab heute die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin - Fahrgast in der S-Bahn Coronakrise - Maskenpflicht *** Within the framework of the Corona Containment Ordinance, the obligation to wear masks in public transport in Berlin will apply from today onwards Passengers on the S-Bahn Coronakrise must wear masks

Der Senat will die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften durchsetzen. Zugleich gibt es weitere Lockerungen der Corona-Auflagen. 

Man sieht sie in der S-Bahn, beim Einkaufen und sogar in Arztpraxen: Menschen, die trotz der Corona-Vorschriften keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Und rein gefühlt werden es in Zeiten fortschreitender Lockerungen immer mehr.

Am Dienstag hat der Senat beschlossen, dass bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen künftig ein Bußgeld fällig wird. Die neue Praxis bezieht sich nicht nur auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr. Auch wer sich im Einzelhandel, Tattoostudios oder an anderen Orten, an denen die Maskenpflicht gilt (etwa an Flughäfen), nicht an die Verordnung hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann zwischen 50 Euro bis 500 Euro betragen. 500 Euro werden fällig, wenn jemand mehrfach gegen die Maskenpflicht verstößt. Die Polizei wird Schwerpunktkontrollen durchführen, kündigte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) an.

Kontaktbeschränkung gekippt

Der Senat beschloss am Dienstag weitere Lockerungen der Corona-Vorschriften. Demnach fallen die Kontaktbeschränkungen weg. Bisher galt, dass sich maximal fünf Personen aus mehreren oder nur Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Zudem dürfen künftig auch wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte. Der bisherige Richtwert von maximal einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche wird auf zehn Quadratmeter gesenkt. Die entsprechende Verordnung tritt am 27. Juni in kraft.

Das Berliner Maskengebot wurde Ende April eingeführt. Wer mindestens sechs Jahre alt ist, muss unter anderem im ÖPNV, auf Bahnhöfen, Kosmetikstudios und Geschäften Mund und Nase bedecken, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Kritik an dem Bußgeldplan kam bereits vor dem Senatsbeschluss aus der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus.

Weiterfahrt verweigern

Deren rechtspolitischer Sprecher Sebastian Schlüsselburg erklärte: „Die BVG sollte die Maskenpflicht in ihre Allgemeinen Beförderungsbedingungen aufnehmen. Auf den Linien in Wien sei dies längst Praxis. Dann gäbe es eine Handhabe, Maskenverweigerern die Weiterfahrt zu untersagen.“ Wer die Maske nicht trage, werde nicht befördert, so der Grundsatz. „Das ist viel wirkungsvoller als Bußgelder zu verhängen.“ Auch im Einzelhandel gelte die Regel, Menschen ohne Maske den Zutritt zu verweigern, sagt Schlüsselburg. Zudem halte sich die übergroße Mehrheit der Berliner an die Maskenpflicht.

Laut einem Medienbericht registrierte die BVG am Mittwoch vergangener Woche, dass sich im Schnitt über den Tag verteilt 90 Prozent der Fahrgäste an die Maskenpflicht gehalten haben. Bei der U-Bahn seien es allerdings nur 70 Prozent. Eine BVG-Sprecherin sagte, generell würden die meisten Leute, die öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause nutzen, Masken tragen. Allerdings gebe es enorme Schwankungen, die von der Tageszeit und den Tagen abhängig seien. 

Datum: 25. Juni 2020, Text: NM/Redaktion, Bild: imago images/Seeliger