Die neue modulare Unterkunft für Geflüchtete an der Brabanter Straße in Wilmersdorf
Die neue modulare Unterkunft für Geflüchtete an der Brabanter Straße in Wilmersdorf

Anwohner der Fritz-Wildung-Straße und der Brabanter Straße in Wilmersdorf sind zum Tag der offenen Tür in die Modulare Unterkunft für Geflüchtete (MUF) eingeladen.

Beide Veranstaltungen finden am 11. und 18. Februar von 14 Uhr (Einlass für Anwohner) bis 17 Uhr statt. Dort gibt es die Möglichkeit, an verschiedenen Infotischen mit Ansprechpartnern des Integrationsbüros Charlottenburg-Wilmersdorf, des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), des Projekts „Berlin Entwickelt neue Nachbarschaften (BENN)” und dem Haus der Nachbarschafft (HdN) ins Gespräch zu kommen. Das teilt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit.

Platz für 260 Menschen

Die Modulare Unterkunft an der Brabanter Straße 11-12 wurde für etwa 194 Bewohner errichtet. Baubeginn war im Sommer 2020. Die Unterkunft an der Fritz-Wildung-Straße 20A-20B wurde für etwa 155 Bewohner gebaut. Baubeginn war im Winter 2020. Sie wird am 11. Februar von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping (Die Linke), eröffnet.

In der Brabanter Straße wird am 18. Februar die Staatssekretärin für Integration und Soziales, Wenke Christoph (Die Linke), bei der Eröffnung anwesend sein. Kirstin Bauch (Grüne), Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf und der Präsident des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten, Alexander Straßmeir, sprechen an beiden Tagen ein Grußwort.

Aufruf zu Solidarität

Dazu erkklärt Bauch: „Diese beiden Gebäude bieten eine großartige Chance: Menschen mit Fluchtgeschichte leben hier mitten im Wilmersdorfer Kiez. Sie können sich selbst als Teil dieser Gesellschaft wahrnehmen. Berlin hat seit 2015 großartige Solidarität bewiesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch die Anwohner an Fritz-Wildung- und Brabanter Straßen ihre neuen Nachbarn herzlich empfangen.“

Die Veranstaltungen finden unter den Bedingungen von 2G+ statt. Geimpfte und genesene Personen können mit einem tagesaktuellen negativen Test teilnehmen. Geboosterte sind ausgenommen von der Testpflicht.

Text: red, Bild: LAF