Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Potsdam (dpa/bb) – Ein mutmaßlicher Rechtsterrorist aus Potsdam, dessen Prozess wegen der Erkrankung einer Schöffin geplatzt war, muss in Untersuchungshaft bleiben. Dies habe der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts am Mittwoch entschieden, teilte eine Behördensprecherin auf Anfrage mit. Der Prozess muss neu aufgerollt werden, weil die Schöffin länger als drei Wochen erkrankt war. Dafür muss das Landgericht nun beschleunigt Termine zu der neuen Verhandlung ansetzen, weil die Haft andauert.

Das Verfahren war seit Mitte Februar hinter verschlossenen Türen geführt worden, weil der 18-Jährige zur mutmaßlichen Tatzeit minderjährig war. Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hatte gegen ihn Anklage erhoben. Der als Gefährder eingestufte Deutsche steht im Verdacht, einen Sprengstoffanschlag geplant zu haben. Anfang Juni vergangenen Jahres war der Verdächtige in Untersuchungshaft gekommen.

Der junge Potsdamer soll sich sowohl Anleitungen zum Bau von Waffen, Munition und Sprengkörpern verschafft als auch erste Sprengversuche gemacht haben. Bei Durchsuchungen waren Anleitungen dafür sichergestellt worden. Die Straftaten sollen einen rechtsextremen Hintergrund haben. In Sozialen Medien versuchte der Verdächtige nach einer Mitteilung der Behörden vom Sommer, vor allem Jugendliche für eine «Revolution gegen das System» zu werben.