Eine Mitarbeiterin vom Jugendamt soll wegen eines verbotenen Symols vor Gericht kommen. (Symbolfoto)
Eine Mitarbeiterin vom Jugendamt soll wegen eines verbotenen Symols vor Gericht kommen. (Symbolfoto) Foto: Monika Skolimowska/dpa

Berlin (dpa/bb) – Eine Mitarbeiterin eines Berliner Jugendamtes ist wegen ihres Swastika-Tattoos angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor, wie ein Behördensprecher mitteilte. Hintergrund ist, dass das Zeichen dem verbotenen Hakenkreuzsymbol täuschend ähnlich sieht. Dies soll der 37-Jährigen laut Anklage bewusst gewesen sein. 

Gleichwohl soll die Mitarbeiterin des Jugendamtes Prenzlauer Berg in fünf Fällen bei der Arbeit das Symbol auf ihrem Unterarm nicht verdeckt haben. Unter anderem soll dies Ende 2021 bei einer Sitzung vor dem Familiengericht in Pankow und bei einem Gespräch mit der Jugendamtsdirektion der Fall gewesen sein. 

Die Swastika hat die Form eines Kreuzes mit angewinkelten Armen und sieht daher dem Hakenkreuz täuschend ähnlich. Im Hinduismus, Jainismus und Buddhismus wird das Zeichen als Glückssymbol verwendet. Die Nationalsozialisten nutzten es in veränderter Form als Symbol der NSDAP. Der Alliierte Kontrollrat verbot 1945 das Zeichen auch in abgewandelten Formen. Das Strafgesetzbuch sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.