Schilder an der Fassade des Kriminalgerichts Moabit weisen das Landgericht Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin.
Schilder an der Fassade des Kriminalgerichts Moabit weisen das Landgericht Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa

Berlin (dpa/bb) – Mit dem Jahr 2024 beginnt für das Landgericht Berlin eine neue Zeit: Künftig werden alle Straf- und Zivilsachen jeweils bei einem Landgericht konzentriert. Für alle Strafsachen im gesamten Stadtgebiet ist dann das Landgericht I am Standort Moabit zuständig. Alle Zivilsachen werden beim Landgericht II mit seinen Standorten Tegeler Weg und in der Littenstraße bearbeitet. Mit der Umsetzung der Strukturreform gehe das Land Berlin neue Wege, hieß es von der Senatsjustizverwaltung.

«Die Teilung ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine bürgernahe, zugänglichere und vor allem auch effizientere Justiz», sagte Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos). Über die Neustrukturierung war lange diskutiert worden. Sie war noch von der früheren Landesregierung von SPD, Grünen und Linken angeschoben und im Januar 2023 im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden.

Ermöglicht wird die neue Struktur durch eine Neuregelung des Gerichtsverfassungsgesetzes, die eine Konzentration von Zuständigkeiten ermöglicht. Berlin wird Vorreiter eines solchen Modells in Deutschland. In München gibt es zwar auch ein Landgericht I und II, dort geschieht die Aufteilung jedoch unter regionalen Aspekten.

«Mit dieser wegweisenden Reform der Berliner Gerichtsstruktur legen wir die Grundlagen dafür, die unterschiedlichen Anforderungen im Zivil- und Strafbereich effizienter und erfolgreicher zu erfüllen», so Senatorin Badenberg. So sollen beispielsweise in der Verwaltung Aufgaben klarer sein und das Personal künftig gezielter für die jeweiligen Bereiche – also Strafverfahren oder Zivilfälle – eingesetzt werden. Mit mehr als 400 Richterinnen und Richtern sowie rund 800 Mitarbeitenden ist das Berliner Landgericht nach Justizangaben bundesweit das größte.

Der ehemalige Berliner Landgerichtspräsident Holger Matthiessen gehörte zu den frühen Befürwortern der neuen Struktur. Er ist inzwischen zur Justiz in Brandenburg gewechselt und Chef des Landgerichts Potsdam. Nach der Teilung des Berliner Landgerichts sind damit die Präsidentenposten beider Gerichts vakant. Sie sollen Anfang 2024 besetzt werden, wie eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung sagte. Bis dahin nähmen die Vizepräsidenten die Aufgaben wahr. «Die Gerichte sind voll handlungsfähig», betonte sie.

Für Besucher der Gerichte sind die Auswirkungen der Reform nach Einschätzung einer Sprecherin der Strafgerichte eher gering. Verändern würden sich beispielsweise Signaturen in Schreiben. Prozesse fänden jedoch an gewohnter Stelle statt.