Blumen, Kerzen und Kuscheltiere haben Unbekannte am Bürgerpark Pankow abgelegt.
Blumen, Kerzen und Kuscheltiere haben Unbekannte am Bürgerpark Pankow abgelegt. Foto: Paul Zinken/dpa/Archivbild

Berlin (dpa/bb) – Knapp ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens in Berlin-Pankow soll der mutmaßliche Täter vor Gericht kommen. Der Prozess gegen den 19 Jahre alten Beschuldigten soll am 15. August beginnen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage sagte. Die 39. Kammer habe die Anklage gegen ihn zugelassen und bislang 16 Termine anberaumt. Ein Urteil könnte demnach am 10. November gesprochen werden. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen Totschlag vor.

Die Ermittler gehen davon aus, dass er das Kind erstochen hat. Der junge Mann selbst hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, wie es hieß. Das Motiv für die Tat sei nach wie vor unklar, hieß es von der Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung.

Der junge Mann war am 21. Februar am Rande des Bürgerparks festgenommen worden – kurze Zeit, nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war. Der 19-Jährige mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen Freund der Familie des Opfers.

Am Tattag sollte er laut Zeugen zwischenzeitlich auf das Mädchen und seine drei jüngeren Geschwister auf einem Spielplatz nahe dem Park aufpassen. Von dort sei er dann mit der Fünfjährigen weggegangen, angeblich weil das Kind zur Toilette musste. Etwas später sei der 19-Jährige allein zurückgekommen.

Laut Anklage soll er das Mädchen zunächst aus den Augen verloren und gesucht haben. Nachdem er das Kind wiedergefunden hatte, habe er es mutmaßlich durch mehrere Messerstiche getötet, so der Vorwurf. Das Mädchen starb im Krankenhaus.

Weil der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war, ist eine Jugendkammer des Landgerichts für den Fall zuständig. Bei Verdächtigen zwischen 18 und unter 21 Jahren haben die Richter bei einer Verurteilung die Wahl, ob diese nach Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht erfolgt. Entscheidend dafür ist der Entwicklungsstand beziehungsweise die geistige Reife des Betroffenen.