Bund und Länder haben am Donnerstag schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Dadurch soll die vierte Corona-Welle gebrochen werden. Ab Februar soll eine allgemeine Impfpflicht möglich sein.
In den meisten Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen künftig nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang. Die in einigen Ländern, darunter Berlin, schon geltende 2G-Regel soll bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten, so die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) laut Medienberichten.
Jeder habe die Möglichkeit, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, kommentierte Merkels designierter Amtsnachfolger Olaf Scholz (SPD) den neuen Stand zu 2G.
Supermärkte sind ausgenommen
Nicht betroffen von der 2G-Regel sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken.
Für private Treffen, an denen mindestens eine nicht geimpfte Person teilnimmt, gilt künftig, dass nur ein Haushalt und zwei weitere Personen daran teilnehmen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet.
Ausgenommen von den Kontaktbeschränkungen sind private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen. In Schulen soll eine Maskenpflicht in allen Jahrgangsstufen gelten.
Keine vollen Stadien mehr
Ferner wurde eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen beschlossen. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden.
In Innenräumen dürfen es höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein.
Clubs und Diskotheken sollen spätestens ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Städten oder Kreisen schließen.
Auch für private Feiern gilt dann in Innenräumen eine Personenobergrenze: Maximal 50 Geimpfte oder Genesene dürfen zusammenkommen. Im Außenbereich liegt die Grenze bei 200.
Böllerverkauf verboten
Geenigt haben sich Bund und Länder zudem auf ein erneutes Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerk zu Silvester. In bestimmten Bereichen wird zudem das Zünden von Pyrotechnik verboten. Dadurch sollen Krankenhäuser vor Überlastung durch Verletzte geschützt werden.
Um die Impfkampagne zu beschleunigen, können sich daran künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte beteiligen. Dazu soll eine gesetzliche Regelung kommen.
Impfpflicht auf den Weg bringen
Beim viel diskutierten Thema Impfpflicht bleibt der Bund-Länder-Beschluss vage. Laut rbb24 hat der Bund zugesagt, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte, beispielsweise in Krankenhäusern und Altenheimen, auf den Weg zu bringen.
Zudem soll der Bundestag zeitnah über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht anhand von Gruppenanträgen entscheiden. Die Impfpflicht könne greifen, sobald sichergestellt sei, dass alle Impfwilligen auch zeitnah geimpft werden können. Dies könne etwa ab Anfang Februar der Fall sein.
Text: red/nm, Bild: