Potsdam (dpa/bb) – Wenn ein Patient bei einem Rettungseinsatz ambulant behandelt wird und der Rettungswagen nicht ins Krankenhaus fährt, soll der Bund nach dem Willen Brandenburgs dafür die Kosten regeln. «Nicht jeder Notruf gehört zwangsläufig in eine Krankenhaus-Notaufnahme», sagte Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) im Landtag. «Wenn wir diese Regelung rechtlich absichern, beenden wir die Absurdität der sogenannten Fehlfahrten.»
Die Krankenkassen lehnen die Erstattung sogenannter Fehlfahrten derzeit ab, wenn eine Patientin oder ein Patient ambulant behandelt wird und nicht ins Krankenhaus kommt. Damit werden die Kosten für die medizinische Notfallrettung über den Rettungsdienst nach dem Bundesgesetz bisher von einem Transport ins Krankenhaus abhängig gemacht. Das führt nach Ansicht der SPD/BSW-Koalition zu finanziellen Risiken für die Landkreise und kreisfreien Städte, die Träger des Rettungsdienstes sind.
Bund soll Fehlfahrten gesetzlich regeln
Der Landtag beschloss mit Mehrheit, dass die Landesregierung die Bundesregierung auffordert, im Rahmen der Notfallreform für Fehlfahrten auf eine bundesgesetzlich abschließende Regelung zu dringen. Außerdem sollen der Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsdienst besser vernetzt werden.
Die Landkreise und die Krankenkassen hatten sich darauf geeinigt, dass die Fahrten mit dem Rettungswagen in Brandenburg gebührenfrei bleiben. Acht Kreise, in denen feste Beträge der Kassen galten, vereinbarten eine neue Kalkulationsgrundlage. Beide Seiten klammerten den Umgang mit Leerfahrten von Rettungswagen aus. Sie wollen neben der Frage der rechtlichen Regelung durch den Bund eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zu einer Klage der Kassen gegen die Gebührensatzung in Teltow-Fläming abwarten.