Berlin (dpa/bb) – Die Regierungskoalition aus CDU und SPD will das Berliner Polizeigesetz an einer Reihe von Stellen verschärfen. Darauf haben sich die Koalitionspartner verständigt, wie CDU-Fraktionschef Dirk Stettner und SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh im Anschluss an eine gemeinsame Klausur der Fraktionsvorstände erläuterten.
So soll die Polizei bei der Kriminalitätsbekämpfung in mehreren Bereichen wie der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten oder der Telekommunikationsüberwachung mehr Befugnisse als bisher bekommen.
Landesparlament geht das Gesetz bald an
Dafür ist eine Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) geplant, die beide Regierungsfraktionen auf den Weg bringen wollen. Die erste Lesung im Landesparlament ist schon für den 10. Juli geplant.
Videoüberwachung ist künftig für mehrere Orte wie dem Kottbusser Tor oder dem Görlitzer Park vorgesehen, an denen Straftaten überdurchschnittlich häufig sind. Dabei soll künftig auch Künstliche Intelligenz genutzt werden können, sagte Stettner.
Außerdem soll es künftig erlaubt sein, Aufzeichnungen aus Überwachungskameras der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erst nach 72 Stunden zu löschen. Bisher sind es 48 Stunden. Das sei kurz, weil in diesem Zeitraum Verbrechensopfer sich häufig noch nicht an die Polizei gewandt hätten, sagte Saleh.
Mehr Schutz für Frauen
Mehr Möglichkeiten bekommt die Polizei auch bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Das betrifft zum Beispiel Telefonate über Anbieter wie WhatsApp, die bisher nicht verfolgt werden können.
Eine weitere Verschärfung gilt dem Schutz von Frauen vor gewalttätigen Männern, nicht zuletzt gewalttätigen Ex-Partnern. Ihnen soll künftig 28 statt bisher 14 Tage lang verboten werden können, die gemeinsame Wohnung zu betreten. Es soll außerdem die Möglichkeit geschaffen werden, die Frauen besser zu schützen, indem für Ex-Partner das Tragen einer elektronischen Fußfessel vorgeschrieben wird.