Cropped shot of a DJ playing music at the club

Betreiber kämpfen gegen Lärmschutzklagen und Immobilienfirmen.

„Berlin wird immer mehr zu Schwabylon“, ätzte Dr. Motte dieser Tage. Zuvor hatte die Polizei ein Sommerfest in der Münzstraße aufgelöst und den Kult-DJ um seinen Auftritt gebracht. Der Vorwurf: Ruhestörung. Nicht nur Dr. Motte beschleicht das Gefühl, dass die lustigen Zeiten in Berlin vorbei sind. Der Freiraum für das weltweit gerühmte Party- und Subkulturleben wird immer kleiner. Nicht nur, weil zahlungskräftige Zugezogene Eigentumswohnungen in Szenekiezen be- und die benachbarten Kultur- und Vergnügungsorte mit Lärmschutzklagen überziehen. So erging es dem „Knaack“ in der Greifswalder Straße und vielen anderen alteingesessenen Clubs.

Bedeutender Wirtschaftsfaktor

Hinzu kommt, dass Vermieter den Betreibern kündigen, weil sie solventere Gewerbemieter im Auge haben. Der Branchenverband Clubcommission hat 20 Häuser auf der Liste, die entweder wegen bürokratischer Hürden oder wegen Verdrängung gefährdet sind. In den letzten zwölf Monaten haben demnach neun Clubs geschlossen
Schallschutz fördern. Der Senat versucht, mit einem Förderprogramm für Schallschutzmaßnahmegegenzusteuern. Davon profitierten zuletzt „Gretchen“, „IPSE“, „Musikbrauerei“ und „SO36“. Doch das kann wohl nur einer von mehreren Wegen sein, um die Clubs, die mit einem geschätzten Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro und etwa 9.000 Beschäftigten an 280 Standorten auch einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor darstellen, vor dem Aus zu bewahren.

Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert den Senat in einem Antrag auf, durch eine Bundesratsinitiative eine Änderung der Baunutzungsverordnung vorzunehmen, um Clubs und ähnliche Kulturorte nicht mehr als „Vergnügungsstätte“, sondern als „Anlage für kulturelle und sportliche Zwecke“ einzuordnen. Eine Gleichstellung mit Opernhäusern und anderen Stätten der „Hochkultur“ würde bedeuten, dass Brand- und Lärmschutzregelungen moderater ausfallen würden. Die Clubcommission begrüßt die Initiative. „Allerdings wissen wir, dass dies Bundesrecht betrifft und damit ein recht dickes Brett ist, dass gebohrt werden muss“, so Sprecher Lutz Leichsenring.

Andere Prioritäten

„Die Idee, Clubs beim Lärmschutz gesetzlich anders zu stellen, ist nicht neu“, sagt Clara West, in der SPD-Fraktion zuständig für Clubkultur. „Schon in der vergangenen Wahlperiode wurde versucht, über den Bundesrat etwas in diese Richtung anzustoßen, damit es möglich ist, in einer Großstadt andere Maßstäbe heranzuziehen als auf dem Land. Leider ist das aber an den fehlenden Mehrheiten gescheitert.“ Zudem bestehe die Gefahr, dass das Ganze rein symbolischen Wert hätte. „Weiterhin gilt es, die Konflikte, wo sie konkret auftreten, zu lösen“, so West.

Leichsenring: „Viele Bauprojekte stehen vor der Umsetzung, die Zwischennutzungsverträge vieler Clubs laufen aus. Zudem nutzen viele Bezirksverwaltungen nicht mehr ihren gesamten Ermessensspielraum wie früher, um Clubs möglich zu machen.“ Die Prioritäten hätten sich mancherorts verschoben. „Berlin verliert zunehmend seine Leichtigkeit und die Freiräume seiner kleinteiligen Musikszenen.“

Langfristige Perspektive

Doch wie lässt sich unter den gegebenen Umständen eine langfristige Perspektive für ermöglichen? Ein von verschiedener Seite geforderter Mietendeckel allein für Gewerberäume erntet sowohl bei Leichsenring als auch bei Fachpolitikern Skepsis, nicht zuletzt wegen der befristeten Mietverträge. Die Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) bringt die landeseigene Gewerberaumgesellschaft ins Spiel: “Diese ist ein wichtiger Schlüssel, denn mit landeseigenen Gewerbebaumbeständen verhält es sich so wie mit kommunalen Wohnungsbeständen: Sie sind politisch regulierbar, sichern langfristig leistbare Mieten und geben denjenigen Raum, die auf dem freien Markt keine Chance haben.”

Datum: 5. Juli 2019. Text: Nils Michaelis. Bild:Bild: Getty Images Plus/iStock/Bernard Bodo