Berlin (dpa/bb) – Die Regierungskoalition aus CDU und SPD will noch vor der Sommerpause eine Reihe von Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. Geplant ist beispielsweise, das Berliner Polizeigesetz zu verschärfen, wie CDU-Fraktionschef Dirk Stettner und SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh im Abgeordnetenhaus erläuterten.
Polizeigesetz: Bei der Kriminalitätsbekämpfung soll die Polizei etwa bei der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten oder der Telekommunikationsüberwachung mehr Befugnisse bekommen. So soll das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Videoüberwachung zum Beispiel am Alexanderplatz, am Kottbusser Tor oder im Görlitzer Park ermöglichen, auch unter Einsatz Künstlicher Intelligenz.
Aufzeichnungen aus Überwachungskameras der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sollen erst nach 72 Stunden gelöscht werden, nicht schon nach 48. Mehr Möglichkeiten bekommt die Polizei auch bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Das betrifft zum Beispiel Telefonate über Anbieter wie Whatsapp, die bisher nicht verfolgt werden können.
Eine weitere Verschärfung gilt dem Schutz von Frauen vor gewalttätigen Männern – nicht zuletzt gewalttätigen Ex-Partnern. Ihnen soll künftig 28 statt bisher 14 Tage lang verboten werden können, die gemeinsame Wohnung zu betreten.
Gesetz zur Ausbildungsplatzumlage soll kommen
Ausbildungsplatzumlage: Auch das umstrittene Gesetz für eine Ausbildungsplatzumlage soll schon bald kommen. Die Umlage wird nur fällig, wenn bis zum Jahresende nicht wie angestrebt 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Mit der Beratung des Gesetzes soll aber nicht bis Dezember gewartet werden – die Erste Lesung könnte es schon im Oktober geben. Mit der Umlage, die alle Arbeitgeber in eine «Ausbildungskasse» zahlen, sollen Betriebe gefördert werden, die tatsächlich ausbilden.
Vergesellschaftung: Zumindest noch in diesem Jahr will die Regierungskoalition einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorlegen. Beide Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt. Es ist eine Reaktion auf den erfolgreichen Volksentscheid von 2021 zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Damals hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Inwieweit das Gesetz tatsächlich dafür genutzt wird, ist offen. Die CDU lehnt die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ab.
Lehrerinnen dürfen in der Schule prinzipiell Kopftuch tragen
Neutralitätsgesetz: Dürfen Lehrerinnen in der Schule ein islamisches Kopftuch tragen? Bisher ist das nach dem in Berlin geltenden Neutralitätsgesetz nicht erlaubt. Dem haben allerdings mehrere Gerichte widersprochen. Nun soll das Gesetz angepasst werden. Das Verbot soll danach nur greifen, wenn aufgrund nachweisbarer Tatsachen durch das Kopftuch eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens vorliegt. Jeder einzelne Fall muss geprüft werden.
Landesmindestlohn: Der Landesmindestlohn in Berlin wird künftig an die Entwicklung des Mindestlohns auf Bundesebene gekoppelt. Er darf zum einen nicht unter dem des Bundes liegen. Zum anderen soll die prozentuale Steigerung der auf Bundesebene entsprechen. Außerdem regelt die Gesetzesnovelle, dass Zulagen und Zuschläge nicht angerechnet werden.
CDU und SPD haben in Brandenburg beraten
Die Vorstände der Fraktionen von CDU und SPD hatten über die Themen bei einer gemeinsamen Klausur am Wochenende im brandenburgischen Nauen beraten und entsprechende Beschlüsse gefällt. Saleh lobte die Entscheidungen als «großen Wurf». Stettner sagte, man habe vieles gemeinsam verabredet. «Wir gehen jetzt in die Offensive.»
Im Abgeordnetenhaus ist am 10. Juli die letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause. Danach ist es nur noch rund ein Jahr bis zur nächsten Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026. Schwarz-Rot hat entsprechend nicht mehr viel Zeit, gemeinsame Gesetzesvorhaben anzuschieben, bevor der Wahlkampf beginnt.