Auch kleine Renten unterliegen der Steuerpflicht
Auch kleine Renten unterliegen der Steuerpflicht Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

 

Potsdam (dpa/bb) – Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli um 4,57 Prozent müssen weitere rund 4.000 Rentnerinnen und Rentner in Brandenburg Einkommensteuer zahlen. Damit steigt die Zahl der Brandenburger Senioren, die der Rentenbesteuerung unterliegen, auf etwa 240.000, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hervorgeht. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Allerdings wurden etwa 8.000 Brandenburger Rentenempfänger zu Beginn dieses Jahres von der Rentenbesteuerung befreit. Anlass war die Erhöhung des Grundfreibetrags um 6,38 Prozent auf 11.604 Euro. Nach früheren Angaben der Bundesregierung auf eine Anfrage Wagenknechts unterliegen durch die Rentenreform von 2004 selbst kleine Renten inzwischen der Besteuerung. Wer zum Beispiel 2023 mit einer Rente von 1.300 Euro netto monatlich in den Ruhestand ging, zahlt pro Jahr 127 Euro an den Fiskus. Bei einer Rente von 1.800 Euro sind jährlich bereits 1.098 Euro Einkommensteuer fällig. 

Wagenknecht: Rentenbesteuerung «beschämend»

Die Vorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) nannte die Rentensteuer «eine der ungerechtesten Steuern Deutschlands», die das «viel zu geringe Rentenniveau in Deutschland» zusätzlich belaste. «Jahrzehntelang abrackern und einzahlen, dann eine Rente erhalten, die im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ist – und dann hält auch noch das Finanzamt die Hand auf», sagte sie. Das von ihr geführte BSW fordert, dass die gesetzliche Renten bis 2.000 Euro steuerfrei bleibt.