Das Logo des Cottbuser Nahverkehrs auf einem Bus.
Das Logo des Cottbuser Nahverkehrs auf einem Bus. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

Cottbus (dpa/bb) – Nach öffentlich gewordenen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer der Cottbusverkehr GmbH wegen Fehlverhaltens zum Schaden des Unternehmens will sich die Stadt zu einem Prüfbericht nicht weiter äußern. Sprecher Jan Gloßmann verwies am Dienstag darauf, dass es sich um nicht öffentliche Unterlagen handelt. Der Bericht war nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr auf Veranlassung des damaligen Bürgermeisters Holger Kelch erstellt worden. Der Aufsichtsrat hatte dem Geschäftsführer im Dezember vollumfänglich das Vertrauen ausgesprochen.

Für die Anwälte, die den Chef des städtischen Unternehmens vertreten, ist die Angelegenheit mit der Prüfung durch Aufsichtsrat und Gesellschafter erledigt, wie sie am Dienstag mitteilten. Im Rahmen der Prüfung sei festgestellt worden, dass die Vorwürfe in jeder Hinsicht unbegründet seien. «Es gibt weder fehlerhafte Förderanträge, noch zu teure Stromverträge», teilten die Rechtsanwälte mit.

Nach Berichten der «Lausitzer Rundschau» und des RBB waren Wirtschaftsprüfer unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass der Geschäftsführer von Beschlüssen des Aufsichtsrates und der Stadt abwich, das Sparsamkeitsgebot bei Bewirtungen nicht beachtet und beim Einkauf von Strom spekuliert haben soll. Er soll auch Fristen bei der Bestellung von 15 neuen Straßenbahnen versäumt haben, wodurch die Preisbindung auslief und es zu Mehrkosten kam.

Anfang Mai hatten das Energieunternehmen Leag und die Cottbusverkehr GmbH einen Kooperationsvertrag für den Aufbau eines Elektrolyseurs mit einer Kapazität von zunächst einem Megawatt geschlossen. Damit kann Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff (H2) und Sauerstoff aufgespalten werden. Das Modellprojekt wird im Rahmen des H2-Regionen-Projektes der Wirtschaftsregion Lausitz (WRL)realisiert. Ein Teil der Fahrzeugflotte soll mit grünem Wasserstoff fahren.

Inzwischen hat sich das Brandenburger Innenministerium eingeschaltet und die Stadt um Informationen über die interne Prüfung gebeten. Dabei gehe es im Rahmen der Kommunalaufsicht um den Sachverhalt selbst, um das Ergebnis der Prüfung und um mögliche Konsequenzen, hieß es von Ministeriumssprecherin Josefin Roggenbuck. Die Gemeinden hätten die Pflicht, als Gesellschafter dafür Sorge zu tragen, dass die Organe des kommunalen Unternehmens sich rechtskonform verhalten.