Potsdam (dpa/bb) – Private Haushalt können ab dem 8. Mai Härtefallhilfen wegen der hohen Energiekosten beantragen. Die Hilfen richten sich an Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie etwa Holz, Pellets, Kohle oder Koks heizen, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Voraussetzung ist, dass sich für die Haushalte die Energiekosten im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben. Nach Beantragung der Hilfen wird die Investitionsbank des Landes Brandenburg die Anträge bearbeiten.

Grundlage ist ein bundeseinheitliches Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei den Energiekosten. Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, der kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Der maximale Zuschuss pro Haushalt beträgt 2000 Euro. Für die unterschiedlichen Energieträger gibt es unterschiedliche Referenzpreise.