Berlin (dpa/bb) – Gut zwei Monate nach der Wiederholungswahl in Berlin hat die Lichtenberger Linken-Politikerin Claudia Engelmann nach eigenen Angaben den Verfassungsgerichtshof angerufen. Sie habe Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht, teilte Engelmann am Montag mit. (Aktenzeichen VerfGH 44/23). Sie möchte eine Neuauszählung der Stimmen im Wahlkreis Lichtenberg 3.
Engelmann war bei der Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar im Rennen um das Direktmandat mit nur zehn Stimmen Unterschied dem CDU-Bewerber Dennis Haustein unterlegen. Der Landeswahlausschuss lehnte eine Neuauszählung ab. Mit Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht scheiterte sie. Die Richter sahen sich nicht zuständig. Schon Ende Februar kündigte Engelmann deshalb Rechtsmittel vor dem Verfassungsgerichtshof an.
Dieser habe den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 8. Mai gegeben, teilte Engelmann mit. Neben den Wahlkreisbewerbern können sich demnach die Präsidentin des Abgeordnetenhauses, die Senatsinnenverwaltung, der Bezirkswahlleiter Berlin-Lichtenberg und der Landeswahlleiter äußern. «Ich werte das als positives Signal», erklärte Engelmann. «Der Verfassungsgerichtshof nimmt meine Wahlprüfungsbeschwerde ernst und ist um einen schnellen Abschluss des Verfahrens bemüht.»