Nach etwas mehr als 20 Jahren kommt es ab dem 22. November zu einer Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte. Haustierbesitzer müssen sich auf höhere Kosten einstellen.
Das letzte Mal wurde die Gebührenordnung im Jahr 1999 umfassend angepasst. Nun sollen durch eine Erhöhung erneut Existenzen von Veterinärmedizinern gesichert werden. Auch der Beruf des Tierarztes dadurch attraktiver für Nachwuchskräfte werden. Was den Tierärzten zugutekommt, bedeutet für Tierhalter jedoch finanzielle Mehrkosten.
Kosten steigen ab dem 22. November
Ab dem 22. November tritt die neue Gebührenordnung in Kraft. So steigt nach Angaben der Tierärztekammer Thüringen beispielsweise der Preis für eine allgemeine Untersuchung bei Hunden um knapp zehn Euro. Die Kosten für Impfungen bei Haustieren, wie Hund oder Katze verdoppeln sich fast von 5,77 Euro auf 11,50 Euro. Wer sein Haustier röntgen lassen möchte, muss ebenfalls mit höheren Kosten rechnen. Bisher hat eine Aufnahme 26,53 Euro gekostet. Künftig muss man dafür rund 32 Euro einplanen.
Kosten ganz individuell
Welche Kosten genau auf den Tierhalter zukommen, hängt jedoch nicht von der Ordnung allein ab. Veterinäre können den einfachen, aber auch den zweifachen oder dreifachen Satz für die Behandlung eines Tieres in Rechnung stellen, je nachdem, ob es zu Komplikationen oder Zusatzleistungen gekommen ist.
Text: red