In Berlin gelten seit dem heutigen Freitag neue Fristen für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen.
Wege der inzwischen dominanten Omikron-Variante wird die Dauer für die Quarantäne von Kontaktpersonen sowie für die Isolation von Infizierten verkürzt. Die Regelung gilt ab sofort und in allen Bezirken. Das teilt die Senatsgesundheitsverwaltung mit.
Darüber hinaus gelten jetzt folgende Regeln:
– Kontaktpersonen von Infizierten müssen künftig nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, seit weniger als drei Monaten doppelt geimpft, einfach geimpft und genesen sind.
– Für alle anderen Kontaktpersonen sowie für Infizierte enden Quarantäne oder Isolation in der Regel nach zehn Tagen. Nach Ablauf dieser Phase wird kein erneuter Test benötigt. Nach sieben Tagen kann man sich mit PCR- oder Antigentest freitesten.
– Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können im Fall einer Erkrankung die Isolation nach sieben Tagen mit einem PCR-Test beenden, wenn sie seit mindestens 48 Stunden ohne Symptome sind. Die Quarantäne als Kontaktperson endet für sie nach sieben Tagen mit einem Schnelltest oder einem PCR-Test.
– Sind Kinder und Jugendliche Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten, können sie sich nach fünf Tagen per PCR-Test oder Antigen-Schnelltest aus der Quarantäne freitesten. Die Isolation nach einer Erkrankung kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test beendet werden.
Der Senat setzt damit die am 7. Januar getroffenen Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Bei seiner Sitzung am Dienstag hatte der Senat den Bund-Länder-Beschluss zunächst noch nicht in Landesrecht überführt und das damit begründet, eine Verordnung des Bundes abwarten zu wollen.
Text: red/nm, Bild: IMAGO/Sabine Gudath