Die ambulante Badekur mit Naturheilmitteln ist wieder eine Kassenleistung.
Seit rund zwei Jahren ist die ambulante Kur in einem staatlich anerkannten Kurort wieder eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Doch das spricht sich nur langsam herum. Deshalb betont Dr. Jakob Berger, Vorstandsmitglied des Bayerischen Hausärzteverbandes und ausgebildeter Kneipparzt: „Ambulante Vorsorgemaßnahmen stellen einen wichtigen Baustein zur Gesunderhaltung der Menschen dar.“
Dabei geht es um Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, um schmerzhafte Muskel- und Gelenkerkrankungen, aber auch um psychische Leiden und Belastungen. „Eine Kur in einem Heilbad oder Kurort mit den einzigartigen ortsgebundenen Heilmitteln und der Kompetenz erfahrener Kurmediziner wirkt sich zudem positiv auf das Immunsystem aus“, ergänzt Dr. Berger. Gleich drei wertvolle Naturheilmittel stehen den Kurgästen beispielsweise im Bayerischen Staatsbad Bad Steben zur Verfügung: Radon, Moor und Kohlensäure – diese Kombination ist einzigartig.
Radon-Badekuren wirken entzündungshemmend
Bad Stebens wertvollstes Heilmittel ist das radonhaltige Heilwasser, das der Tempelquelle im Kurpark entspringt. Das natürliche Edelgas Radon kommt in Europa sehr selten vor, es wirkt entzündungshemmend, schmerzlindernd und entspannend. Zudem aktiviert es den Reparaturmechanismus der Zellen und setzt so die Selbstheilungskräfte in Gang. Aus der Bad Stebener Wiesenquelle sprudelt besonders kohlensäurehaltiges Heilwasser. Ein perlendes Bad erweitert die Gefäße, senkt den Blutdruck und verwöhnt die Sinne.
Das gilt auch für das Bad Stebener Naturmoor: Ein warmes Vollbad oder eine Packung wirkt heilsam bis in die Muskeln, Gelenke und inneren Organe. Es kann erwiesenermaßen chronischen Gelenkrheumatismus, Osteoporose und Gicht lindern. Unter www.bad-steben.de sind alle Anwendungsgebiete in einem Therapiewegweiser aufgelistet.
Der Antrag an die Krankenkasse
Der Weg zu einer ambulanten Badekur führt über die Arztpraxis. „Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, welche Vorsorgemaßnahme im individuellen Fall geeignet ist. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt füllt dann gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen den entsprechenden Antrag für die Krankenkasse aus“, rät Dr. Jakob Berger. Voraussetzung für die Genehmigung einer Kur ist, dass alle therapeutischen Angebote am Wohnort ausgeschöpft sind, also Heilmittel, Therapien, Medikamente und Untersuchungen beim Facharzt.
Nach der Genehmigung sind sechs Monate Zeit, um die Kur anzutreten. Und bei Ablehnung lohnt sich in vielen Fällen ein schriftlicher Widerspruch, am besten mit Unterstützung des Arztes. Aber auch eine privatfinanzierte Kur kann eine Alternative sein.
Quelle: djd