Rund um den Tempelhofer Damm wirk Parken kostenpflichtig. Bild: IMAGO/Raimund Müller
Rund um den Tempelhofer Damm wirk Parken kostenpflichtig. Bild: IMAGO/Raimund Müller

Der exakte Startermin der neuen Parkzone am Tempelhofer Damm steht jetzt fest.

Am 26. September wird die Parkzone 92 rund um den Tempelhofer Damm eingeführt. Die neue Parkzone gilt Montag bis Freitag von 9 bis 20 Uhr Uhr und Samstag von 9 bis 18 Uhr. Das teilt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit.

„Wir erhoffen uns eine objektive Steigerung der Lebensqualität für die Menschen, die in den Parkraumbewirtschaftungszonen leben“, so Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck (Grüne). „Und vielleicht nimmt der eine oder die andere die Gelegenheit wahr, um auch andere Mobilitäts-Optionen wie die U6 zu nutzen.“

Parkausweise gelten zwei Jahre lang

Anwohner können den Parkausweis online über das Berliner Service-Portal, schriftlich per Post oder per E-Mail an das Bürgeramt (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bürgeramt, BackOffice John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin) beantragen.

Das Gebiet der künftigen Parkbewirtschaftungszone in Tempelhof-Schöneberg. Bild: BA Tempelhof-Schöneberg
Das Gebiet der künftigen Parkbewirtschaftungszone in Tempelhof-Schöneberg. Bild: BA Tempelhof-Schöneberg

Erforderliche Unterlagen sind: eine Kopie des Personalausweises oder des Passes und eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs (Teil I/Kfz-Schein). Die Gebühren für den zwei Jahre gültigen Bewohnerparkausweis betragen derzeit 20,40 Euro.

„Alle Bewohner sowie Gewerbetreibende, die bis jetzt noch keinen Parkausweis beantragt haben, möchten wir nochmals bitten, dies zu tun“, heißt es aus dem Bezirksamt.

Parkausweis für ein Fahrzeug

Als Bewohner gelten sämtliche Personen mit amtlich gemeldetem und tatsächlichem Wohnsitz innerhalb der Zone. Diese können für jeweils ein auf sie zugelassenes oder ihnen dauerhaft überlassenes Kraftfahrzeug einen Parkausweis beantragen.

Handwerkerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Betriebsvignetten sind ausschließlich bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Mehr dazu ist online zu erfahren.

Text: red