Große Erleichterung über die Gnadenfrist von einem Jahr: Schulstadtrat Tobias Dollase (3.v.l.) lobte die Zusammenarbeit des Trägers der Jugendverkehrsschule mit den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei und den Schulen. Bild: privat
Große Erleichterung über die Gnadenfrist von einem Jahr: Schulstadtrat Tobias Dollase (3.v.l.) lobte die Zusammenarbeit des Trägers der Jugendverkehrsschule mit den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei und den Schulen. Bild: privat

Der Verbleib der Jugendverkehrsschule am Sachsendamm ist gesichert. Zumindest für ein Jahr.

„Nach intensiven Gesprächen mit dem Eigentümer des Grundstücks können wir erfreulicherweise mitteilen, dass der Verbleib der Jugendverkehrsschule am Sachsendamm 25 bis zum 15. Juli 2023 gesichert ist“, heißt es aus dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.

Damit könne ein weiterer Schülerjahrgang die Verkehrserziehung in der Jugendverkehrsschule am Sachsendamm absolvieren. „Dazu zählen auch die für alle Beteiligten so wichtigen Fahrradprüfungen am Ende jedes Schuljahres.“ Fahrradfahren habe deutlich zugenommen. Gerade für Kinder und Jugendliche sollte dies zur Normalität gehören, aber auch sicher gekonnt sein. Dafür sorge das Training in der Jugendverkehrsschule.

Wichtiges Mobilitätstraining

Dazu Schulstadtrat Tobias Dollase (parteilos, für CDU): “Mobilitätstraining ist heute wichtiger denn je. Ich freue mich deshalb sehr, dass uns die Jugendverkehrsschule Schöneberg an diesem Standort für ein weiteres Jahr erhalten bleibt und die gute Arbeit des Trägers zusammen mit den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei und den Schulen vorerst fortgesetzt werden kann.”

Notwendig wurden die Gespräche auf Verlängerung der Nutzung, da der Eigentümer zunächst für Mitte Juni, dann verlängert zu Mitte Juli ,die Kündigung ausgesprochen hatte. Für den 3. Juli war bereits ein Abschiedsfest organisiert worden. Am 1. Juli kam der erhoffte Brief mit der Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Grundstück gesucht

Dieses gewonnene Jahr werde der Bezirk nutzen, die Suche für ein adäquates Grundstück zur Sicherung des Fortbestandes der Jugendverkehrsschule in Tempelhof-Schöneberg voranzutreiben. Im damaligen Kaufvertrag für das Grundstück steht auf jeden Fall die Verpflichtung des jetzigen Eigentümers, bei Kündigung am Sachsendamm den Umzug und die Bauten auf dem Ersatzgrundstück zu finanzieren. Das Grundstück muss und wird dann der Bezirk stellen.

Text: red/nm