Ab dem 8. Dezember gelten auf dem Zehlendorfer Weihnachtsmarkt neue Zugangsregeln.
Der Zehlendorfer Weihnachtsmarkt hat ab sofort unter den Vorkehrungen der 2G-Regel geöffnet. Das teilt das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mit.
Das bedeutet, dass Besucher vollständig geimpft oder genesen sein müssen, um das Weihnachtsmarktgelände betreten zu dürfen. Das Impfzertifikat gelte nur mit QR-Code. Dieser könne digital oder ausgedruckt sein. Impfzertifikat und Genesenenbescheinigung gelten nur in Verbindung mit einem eines Lichtbildausweis.
Ausnahmen für Kinder
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Schüler unter 18 Jahren. Diese müssen einen Schulausweis, einen ÖPNV-Schulfahrausweis oder Bescheinigungen der Schule vorlegen.
Zudem sind Kinder unter sechs Jahren von der Maßgabe befreit. Sie benötigen weder Testergebnis noch Altersnachweis erforderlich. Ungeimpfte werden nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen eingelassen.
Auf Abstand
Es gelten auch weiterhin die Maskenpflicht und die Abstandsregelung. Die Verschärfung der Vorschriften wird mit der aktuellen Corona-Lage begründet. Einen Überblick über sämtliche Zugangsbestimmungen für den Weihnachtsmarkt Zehlendorf gibt es hier.
Der Weihnachtsmarkt entlang der Dorfaue vor dem Rathaus Zehlendorf läuft bis zum 30. Dezember 2021. Die Öffnungszeiten: Sonntag bis Donnerstag 11 bis 21 Uhr, Freitag und Samstag 11 bis 22 Uhr, Heiligabend 11 bis 16 Uhr, am 25. und 26. Dezember 2021 jeweils 11 bis 20 Uhr. Der Eintritt ist an allen Tagen frei.
Text: red, Bild: Nils Michaelis