Visualisierung
So stellen sich die Planer das Gebiet ums Pankower Tor vor. Bild: Nöfer und CKSA, Christoph Kohl Stadtplaner Architekten

Der Entwurf des Bebauungsplans fürs Pankower Tor liegt vor: Vom 25. März bis 29. April können interessierte Bürger diesen einsehen und sich dazu äußern.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplans liegt ein weiterer Meilenstein für das Projekt Pankower Tor vor. Interessierte Bürger können diesen nun zwischen dem 25. März und dem 29. April 2022 einsehen.

Bürger sind gefragt

Ausgelegt ist er im Bezirksamt Pankow sowie im Internet. Wer möchte, kann sich dazu schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege äußern.

Nach vorheriger Terminabsprache kann dieser auch vor Ort diskutiert werden. Die Ergebnisse des frühzeitigen Beteiligungsprozesses der Öffentlichkeit fließen anschließend in die weitere Planung ein.


Die Vor-Ort Präsentation findet im Ausstellungsraum (Erdgeschoss) im Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Storkower Straße 97, statt. Möglich ist ein Besuch dabei jeweils zu den folgenden Zeiten:
Mo. bis Mi. von 9 bis 17 Uhr
Do. von 9 bis 18 Uhr
Fr. von 9 bis 14.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung


Online können die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf während des Auslegungszeitraums hier sowie über die Beteiligungsplattform www.mein.berlin.de eingesehen werden.

Fragen zum Verfahren können auch telefonisch unter: 030 90295-4276 oder per E Mail an: bebauungsplan@ba-pankow.berlin.de gestellt werden.

Städtebauliches Modell

Für die Hauptfläche des Vorhabengebiets bildet der Masterplan, der am 9. Februar 2022 im digitalen Bürgerforum vorgestellt wurde, die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf 3-60.

Der Bebauungsplanentwurf mit dessen Begründung (einschließlich Umweltbericht) informiert über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Neben dem Bebauungsplanentwurf wird auch das städtebauliche Modell des Masterplans Pankower Tor mit ausgestellt.

Gesetzliche Vorgaben

Parallel findet die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt nach der frühzeitigen Beteiligung vor dem Abschluss des Verfahrens mindestens noch eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans 3-60.

Text: Redaktion