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Der "Superwahlsonntag" am 26. September 2021 wurde von zahllosen Pannen und Regelverstößen begleitet. Bild: IMAGO/Seeliger

Für den 12. Februar 2023 wird mit der Wiederholung der Berlin-Wahl vom September 2021 gerechnet. Der Bezirk hat erste Maßnahmen getroffen, um erneute Wahlpannen zu vermeiden. Das hat Folgen für das Bürgeramt Helle Mitte.

Dazu zählen die Bereitstellung von externen und internen Personalressourcen, die Umnutzung und Bereitstellung von bezirklichen Räumlichkeiten sowie Maßnahmen zur Gewinnung von Wahlhelfenden.

Zur Verstärkung des bezirklichen Wahlamtes hat das Bezirksamt die temporäre Einstellung von 20 zusätzlichen Dienstkräften beschlossen. Diese unterstützen bei der Gewinnung, Bearbeitung und Betreuung von Wahlhelfenden, der Zusammenstellung der Wahlmaterialien für den Wahltag sowie der Bearbeitung der Briefwahlanträge.

Bürgeramt geschlossen

Die Mitarbeitenden des Bürgeramtes Helle Mitte helfen mit ihrem Fachwissen zum Melderegister und Ortskenntnissen ab sofort im Wahlamt mit, etwa beim Führen der Wählerverzeichnisse sowie der Erkundung und Bindung von 166 bewährten oder neu anzumietenden Wahllokalen. Dafür werden im Bürgeramt Helle Mitte, Kurt-Weill-Gasse 6, für den Zeitraum vom 14. November 2022 bis zum 17. Februar 2023 keine Bürgerdienstleistungen angeboten.

Beantragte Personaldokumente können dennoch in der Zeit wie gewohnt am Standort abgeholt. Auch können Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ am 14. November getätigt werden. Das teilt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf mit.

Dazu erklärt Gordon Lemm (SPD), Bezirksbürgermeister von Marzahn-Hellersdorf: „Ich bedauere es sehr, dass wir das Bürgeramt Helle Mitte für fast drei Monate schließen müssen. Die anstehenden Wiederholungswahlen innerhalb von so kurzer Zeit machen diese Maßnahme notwendig um die Wahlen gut vorbereiten und durchführen zu können. Wahlen und Abstimmungen gehören zu den Grundpfeilern einer repräsentativen Demokratie.

„Vertrauen wiederherstellen“

Und weiter: „Aufgrund der enormen Bedeutung, verloren gegangenes Vertrauen in die Berliner Wahlorganisation wiederherzustellen, hoffe ich auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die temporäre Schließung und Danke unserem Wahlamt für die bereits auf Hochtouren laufende Vorbereitung.“

Zuletzt werden ebenso einzelne Mitarbeitende aus den übrigen Ämtern temporär zur Erfüllung von Aufgaben rund um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wiederholungswahlen abgestellt. Dazu zählen die Prüfung der Wahlergebnisse, Schulung der Wahlhelfenden, Einberufung der Mitglieder der Wahlvorstände, Auszahlung der Erfrischungsgelder, die Unterstützung bei Ausschreibungen sowie die Bildung einer Personalreserve.

Zur Unterstützung der Bezirkswahlleiterin stellt das Bezirksamt den Rathaussaal im Rathaus Hellersdorf für die bei Berliner Wahlen notwendige öffentliche Nachzählung und die Sitzung des Bezirkswahlausschusses zur Verfügung. Dem Bezirkswahlamt werden ab dem 2. Januar 2023 zudem zwei Diensträume im Rathaus Hellersdorf sowie eine Liegenschaft des Bezirks im Ortsteil Marzahn zur Zwischenlagerung und zum Verpacken von Wahlmaterialien überlassen.

Entscheidung am 16. November

Die Räumlichkeiten des Bürgeramtes Helle Mitte werden vom 2. Januar bis 10. Februar 2023 als Briefwahlstelle fungieren. Wahlberechtigte können dann bereits vor dem Wahltag persönlich ihre Briefwahlunterlagen abholen oder ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben.

Obwohl das Landesverfassungsgericht seine endgültige Entscheidung über die Ungültigkeit der Berliner Wahlen im September 2021 erst am 16. November verkündet, geht dieses nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung von einer vollständigen Wiederholung der Berliner Wahlen aus.

„Daher war bereits frühzeitig mit umfangreichen Vorbereitungen der Wiederholungswahlen zu beginnen“, heißt es aus dem Bezirksamt. Dabei sollen bereits die Empfehlungen der Expertkommission für eine ordnungsgemäße Organisation und Durchführung von Wahlen umgesetzt werden.

Danach sollen den Wählenden in jedem Wahllokal mindestens drei Wahlkabinen für die Stimmabgabe zur Verfügung stehen, was eine gewisse Größe der Wahllokale erfordere. Dafür seien zusätzliche Wahlkabinen zu beschaffen und die gegebenenfalls erforderliche Neuanmietung von Räumlichkeiten vorzubereiten. 

Text: red/nm