Ab sofort findet im Lichtenberger Amt für Soziales die reguläre Sprechstunde nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel für Besucher statt. Eine „Notfallversorgung“ findet im Foyer statt,
Zusätzlich zur unverändert geltenden Maskenpflicht sind alle verpflichtet, beim Betreten des Amtes einen entsprechenden Nachweis vorzulegen: Zutritt erhalten ausschließlich Genesene, vollständig Geimpfte, sowie Personen mit tagesaktuellem Test.
Gültigkeit der Tests
Die Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests dürfen dazu nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
Die Vorlage eines negativen Tests ist auch für Personen erforderlich, die aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske befreit sind.
Darüber hinaus müssen Kunden die gängigen Hygienevorschriften, Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einhalten, teilt das Bezirksamt mit.
Personen, die keinen 3G-Nachweis erbringen können, werden im Eingangsfoyer im Rahmen einer Notversorgung bedient. Selbstverständlich führe ein fehlender Nachweis nicht zum Leistungsausschluss für Anspruchsberechtigte, heißt es in der Mitteilung des Lichtenberger Sozialamtes.
Text: red, Bild: IMAGO / SKATA