Friedrichshain-Kreuzberg: Bewirtung auf Straßen und Parkplätze ausweiten

Die Gastronomie kann eingeschränkt hochgefahren werden. Der Bezirk bietet eine Option, draußen zusätzliche Möglichkeiten zur Bewirtung zu schaffen.

Seit dem 15. Mai dürfen in Berlin Restaurants und Cafés wieder öffnen und ihre Gäste an Tischen bedienen. Der zu gewährleistende Abstand von 1,50 Metern stellt sicherlich viele Gastronomen vor eine große Herausforderung. Tische und Stühle im Gastraum müssen ausgedünnt, vielleicht teilweise gesperrt werden. Daher bietet das Bezirksamt Gewerbetreibenden, Einzelhandel sowie sozialen Projekten an, Tische, Stühle und Auslagen temporär auf das Straßenland zu verlagern, ohne dabei den Fußgängern auf Gehwegen Platz zu rauben. Denn die Flächen sollen im ruhenden Parkraum oder auch auf der Fahrbahn angemeldet werden können.

Bedarf noch bis 17. Mai anmelden

Hierfür läuft bereits seit dem 14. Mai ein Verfahren zur Bedarfsmeldung. Der Bedarf nach Platz im ruhenden Parkraum und auch auf der Fahrbahn könne noch bis zum 17. Mai online angemeldet werden. „Zusätzlich werden dabei zunächst Freitag, Samstag, Sonntag, jeweils von 11 bis 22 Uhr, Flächen als zusätzliche Außenflächen temporär angeboten“, teilt das Bezirksamt mit.

Befristet und gebührenfrei

Nach einer rund einwöchigen Prüfung der Anmeldung werde das Bezirksamt entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen treffen. Die Genehmigungen sollen befristet und bis auf weiteres gebührenfrei ausgesprochen werden. „Das Stellen von Tischen, Stühlen und Auslagen auf der Fahrbahn wird nur möglich sein, wenn im entsprechenden Straßenabschnitt mehrere Gewerbetreibende und Projekte Bedarf angemeldet haben, so dass die temporäre Sperrung der Straße von Freitagmittag bis Sonntagabend für den motorisierten Individualverkehr gerechtfertigt werden kann“, so die Mitteilung weiter.

Folgende Bedingungen gelten für die Genehmigung von Schank- und Auslagenbereichen im Straßenland:

  • Eigenverantwortliche Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung, inklusive Stellung von Sperren, Schildern und wenn nötig Personal
  • Verpflichtung zur Einführung eines Pfandsystems
  • Mindestens zwei Meter Freihaltung von ausreichend breiten Gehwegen

Datum: 15. Mai 2020, Text: Redaktion, Bild: imago images/Seeliger