Krautstraße

Das Verwaltungsgericht genehmigt die autofreie Zone. Zuvor hatte eine Anwohnerin einen Eilantrag gegen die Fußgängerzone eingereicht. 

Die Fußgängerzone an der Krautstraße in Friedrichshain darf nun doch bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Damit wurde der Beschluss vom 28. Juni dieses Jahres, nach dem die Fußgängerzone hätte zurückgebaut werden müssen, wieder aufgehoben.

Das Gericht erklärt dazu: „Die Voraussetzungen für die Kennzeichnung eines Fußgängerbereichs liegen nunmehr vor. Die Anordnung ist rechtgemäß“. Damit kann die Fußgängerzone wie geplant bestehen bleiben. Der Bezirk hatte zuvor ohnehin an dem fußgängerfreundlichem Bereich festgehalten, das Gericht kritisierte, dass die nötigen Verfahrungsschritte nicht eingehalten wurden.

Weniger Gefahren für Kinder 

Ende April hatte die Behörde die Krautstraße zur Fußgängerzone erklärt und entsprechende Poller und Absperrungen aufgestellt. Eine Hauseigentümerin hatte daraufhin einen Eilantrag gegen die verkehrsberuhigte Zone eingereicht – und zunächst recht bekommen. Die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Voraussetzungen für das Kennzeichnen einer Fußgängerzone lägen nicht vor, befanden die Verwaltungsrichter.

Nun können die Poller dauerhaft bleiben. Die Einrichtung einer Fußgängerzone mindert laut Bezirksamt „die Gefahren für spielende Kinder und Jugendliche, erhöht die Aufenthaltsqualität in dem betroffenen Straßenraum und trägt zu einer Verkehrsberuhigung in einem verdichteten Innenstadtbereich bei“.

Die damit verbundenen Nachteile für die automobile Mobilität seien verhältnismäßig gering. Die Schaffung einer Fußgängerzone diene dem öffentlichen Wohl und führe auch nicht zu den befürchteten Umständen und Fahrzeitverzögerungen für die Anwohner, heißt es weiter. Es gebe rund um die Krautstraße ausreichend alternative Straßen und Routen. 

Text: kr/red, Symbolbild: IMAGO/Rolf Poss