Ein Fahrradfahrer fährt auf der Bergmannstraße auf einem separat angelegten Fahrradweg.
Ein Fahrradfahrer fährt auf der Bergmannstraße auf einem separat angelegten Fahrradweg. Foto: Christoph Soeder/dpa/Archivbild

Die Verkehrsveränderungen in der Bergmannstraße in Kreuzberg sind nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtens.

Die zuständige Kammer habe die Klage eines Anwohners am Dienstag zurückgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin am Nachmittag mit. Der Bewohner in der Nostitzstraße habe aufgrund des gestiegenen Liefer- und Durchgangsverkehrs eine zunehmende Lärmbelastung angeführt.

Das Bezirksamt hatte im Juli 2021 dafür Verkehrsveränderungen angeordnet. Dazu gehören etwa die Einrichtung einer Einbahnstraße in Richtung Zossener Straße und eines Zweirichtungsradwegs sowie ein Tempolimit von Tempo 10. Dagegen wehrte sich der Kläger. Er argumentierte unter anderem, das Bezirksamt habe nicht ausreichend belegt, dass eine Gefahrenlage in der Straße vorliege, die zu den Veränderungen geführt habe

Tempolimit für Fahrräder

Die Richterinnen und Richter wiesen diese Sichtweise am Dienstag zurück. Zuletzt habe die polizeiliche Unfallstatistik die Bergmannstraße als Unfallhäufungspunkt eingeordnet, an dem überproportional Radfahrende von Unfallfolgen betroffen gewesen seien, teilte das Gericht mit. Die Maßnahmen des Bezirks seien also begründet.

Das Tempolimit für Fahrräder hatte die Richter bereits im Eilverfahren im vergangenen Jahr beschäftigt, weil sich ein Radfahrer dagegen wehrte. Seine Beschwerde blieb am Dienstag erneut ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht wies sie ab.

Text: dpa