Die Milieuschutzverordnungen für die Gebiete „Brabanter Platz“ und „Hochmeisterplatz“ sind jetzt offiziell in Kraft getreten.
„Durch die Festsetzung dieser neuen Gebiete werden rund 11.900 Bewohner in gut 6.700 Haushalten vor „Luxussanierungen“ und somit vor Verdrängungsprozessen geschützt“, heißt es aus dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
Mit einer sozialen Erhaltungsverordnung sollen unter anderem Modernisierungen sozialverträglich und behutsam umgesetzt werden. Die nachbarschaftliche Stabilität soll gesichert und negative städtebauliche Folgen vermieden werden. Negative städtebauliche Folgen können beispielsweise die veränderte Nachfrage nach öffentlicher Infrastruktur, wie Kindertagesstätten oder Schulen, oder Probleme hinsichtlich der Wohnraumversorgung sein.
Auf die Mietenentwicklung haben Milieuschutzverordnungen hingegen keinen Einfluss. Daher ist der wohnungspolitische Effekt dieses Instruments umstritten.
Neun Milieuschutzgebiete
In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es nunmehr neun soziale Erhaltungsgebiete. Der Bezirk hat bereits weitere im Blick. Dazu Stadtentwicklungsstadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD): „Mit der Veröffentlichung unserer Erhaltungssatzungen sind nun endlich die ersten Milieuschutzgebiete in Wilmersdorf Realität! Damit schützen wir weitere Bürgerinnen und Bürger vor Mieterhöhungen und damit vor Verdrängung. Diesen Kurs werden wir fortsetzen und untersuchen deshalb jetzt ein Gebiet, dass sich südöstlich an die neuen Gebiete anschließt.“
Mehr Informationen zum Thema Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es online.
Text: red