Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Cottbus (dpa/bb) – Zwei Kohlekraftgegner stehen ab diesen Freitag wegen Beteiligung an einer Blockade des Kohlekraftwerks Jänschwalde in der Lausitz vor dem Landgericht Cottbus. Im November waren sie bereits vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden – wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und die beiden Angeklagten Berufung ein.

Ein zweiter Verhandlungstermin in dem Berufungsverfahren ist für den 12. Juli angesetzt. Das Urteil gegen die Kohlekraftgegner ist erst rechtskräftig, wenn niemand mehr Rechtsmittel einlegt.

Die Frau und der Mann waren im September des vergangenen Jahres mit einer Gruppe von Klimaaktivisten auf das Gelände des Kraftwerks eingedrungen, hatten sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Anders als die anderen Kohlekraftgegner weigerten sich der Mann und die Frau aber nach ihrer Festnahme, ihre Namen zu nennen. Aus diesem Grund saßen sie bereits knapp drei Monate in Haft.