Frankfurt (Oder) (dpa/bb) – Zollbeamte haben bei einer Unternehmerin im Berliner Umland (Landkreis Märkisch-Oderland) illegale Beschäftigung im großen Stil aufgedeckt. Die Frau wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) am Dienstag weiter mitteilte.
Zollbedienstete hatten aufgrund eines Hinweises Geschäftsunterlagen bei der beschuldigten Unternehmerin geprüft. Diese hätten ergeben, dass die Unternehmerin in den Jahren 2015 bis 2017 Aufträge für Wohnungssanierungen in Berlin an polnische Handwerker weitergegeben habe, wie es hieß. Die zwölf Handwerker, die formal ein Gewerbe in Deutschland angemeldet hatten, waren als Subunternehmer jedoch in den Betriebsablauf des Unternehmens eingegliedert und weisungsgebunden.
Bei weiteren Ermittlungen stellten die Zollbeamten zudem fest, dass bei der Beschäftigung der Handwerker abhängige Beschäftigungsverhältnisse vorlagen. Die beschuldigte Unternehmerin hätte somit für die zwölf Subunternehmer Abgaben zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft leisten müssen.
Die angeklagte Unternehmerin wurde wegen Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde den Angaben zufolge zur Bewährung ausgesetzt. Überdies wurde die Einziehung einer Summe von über 300.000 Euro durch das Amtsgericht Frankfurt (Oder) angeordnet.