Berlin (dpa/bb) – Rund 34.000 Fälle bekommen die Juristen im Durchschnitt jeden Monat auf den Tisch: Es geht um Straftaten wie Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzungen, Verkehrsdelikte oder sogenannte Alltagskriminalität. In Berlin ist für diese Delikte seit 75 Jahren die Amtsanwaltschaft zuständig – und stellt damit eine Besonderheit in der deutschen Justiz dar.
Außer in Hessen gibt es diese Art der Behörde nirgendwo anders in Deutschland. In den anderen Bundesländern sind die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte Teil der Staatsanwaltschaft. In der Hauptstadt und in Frankfurt/Main sind sie hingegen in einer eigenständigen Behörde tätig, wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte.
Rund 220 Beschäftigte
Nach Justizangaben sind dort rund 220 Menschen beschäftigt, etwa 100 als Amtsanwältinnen und Amtsanwälten. Sie bearbeiten monatlich im Schnitt etwa 16.000 Verfahren der einfachen und mittleren Kriminalität gegen Straftäter, deren Name bekannt ist. Und in rund 18.000 Fällen geht es um Fälle, in denen versucht wird, den Täter oder die Täterin zu ermitteln.
Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) ist die Amtsanwaltschaft «ein prägender Bestandteil der Justiz» in Berlin. «Sie gewährleistet sie eine effektive, sachgerechte und zügige Strafverfolgung und bildet ein verlässliches Rückgrat für den Schutz des Rechtsfriedens», sagte Badenberg der Deutschen Presse-Agentur.
Schwerpunktabteilung für illegale Autorennen
Angesichts dessen, dass sich Berlin zu einem Hotspot für illegale Autorennen entwickelt hat, wurde eine Schwerpunktabteilung für solche Straftaten eingerichtet. Aber auch Graffiti-Delikte sowie Fälle von Gewalt in der Pflege oder häuslicher Gewalt werden von darauf spezialisierten Juristen bearbeitet.
Stellt sich bei den Ermittlungen heraus, dass den Beschuldigten eine höhere Strafe wegen einer schweren Straftat droht, werden die Verfahren von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt.
Lange Tradition der Amtsanwälte
Der Berufsstand der Amtsanwälte blickt nach Justizangaben auf eine lange Tradition zurück. Bereits im Jahr 1879 wurden in den Ländern des Deutschen Kaiserreichs zur Entlastung der Staatsanwaltschaften von Bagatelldelikten selbstständige Amtsanwaltschaften in Großstädten gegründet. Dieses System wurde 1944 aufgelöst, die Amtsanwälte wurden in die Staatsanwaltschaften integriert. In Berlin und Hessen wurde diese Entscheidung aber im Jahr 1950 revidiert und die Amtsanwaltschaft wurde in West-Berlin wiedereingeführt.