
Berlin (dpa/bb) – Weil er unter einem Beitrag zu einer Demonstration gegen den Gaza-Krieg auf Instagram den Holocaust verharmlost hatte, ist ein 40-Jähriger zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann der Volksverhetzung durch Verharmlosung der NS-Verbrechen schuldig.
Der Angeklagte, der Anfang 2013 wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland namens «Deutsche Taliban Mudschahedin» zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden war, hatte den Kommentar zugegeben und bereut. Er sei im Netz «wie in einer Bubble» und emotional aufgewühlt gewesen. «Niemals war es meine Absicht, den Holocaust zu verharmlosen», sagte der 40-Jährige. Es tue ihm leid, «dass es so rübergekommen ist».
Kurz nach dem Überfall der Hamas auf Israel
Der Familienvater hatte laut Ermittlungen am 29. Oktober 2023 einen Beitrag der Gruppierung «Realität Islam» mit den Worten «Gaza = Auschwitz 2023» kommentiert. Dadurch habe er das Schicksal der rund sechs Millionen unter der NS-Herrschaft ermordeten Jüdinnen und Juden sowie anderer verfolgter Gruppen mit der militärischen Reaktion Israels auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 gleichgesetzt, so die Staatsanwaltschaft.
Die Tat wurde über die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) angezeigt. Zum Tatzeitpunkt habe der Angeklagte unter Führungsaufsicht gestanden. Die gegen ihn in einem Islamisten-Prozess vor dem Berliner Kammergericht verhängte Strafe hatte er 2020 vollständig verbüßt.
Staatsanwalt: «Positive Sozialprognose»
Der Angeklagte sagte, er habe sich nach der damaligen Verurteilung in eine Therapie begeben, inzwischen eine feste Arbeit gefunden und eine Familie gegründet. Vor vielen Jahren sei er islamistisch gewesen, habe sich aber von der Szene gelöst. «Er hat die Kurve gekriegt», erklärte der Verteidiger.
Der Staatsanwalt ging ebenfalls von einer positiven Sozialprognose aus. Er beantragte eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung. Der Angeklagte habe eine Verharmlosung von NS-Verbrechen zwar nicht beabsichtigt, aber billigend in Kauf genommen. Der Verteidiger plädierte auf eine Geldstrafe. Das Gericht folgte dem und verhängte eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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