Böller der Klasse F4 sind in Deutschland wegen des hohen Sprengstoffinhalts verboten - nur ausgebildete Pyrotechniker dürfen sie abbrennen. (Archivbild)
Böller der Klasse F4 sind in Deutschland wegen des hohen Sprengstoffinhalts verboten - nur ausgebildete Pyrotechniker dürfen sie abbrennen. (Archivbild) Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Neuruppin/Kyritz (dpa/bb) – Vor dem Jahreswechsel hat die Polizei im Kreis Ostprignitz-Ruppin verbotene Feuerwerkskörper gefunden. Bei einem 44-Jährigen fanden die Beamten bei einer Verkehrskontrolle am Vormittag in Neuruppin Pyrotechnik der Kategorie F4 in geringer Menge. Erlaubt ist das wegen der Gefährlichkeit für die private Silvesterfeier nicht.

Die Kategorie 4 gilt als Großfeuerwerk, dafür ist ein Fachkundenachweis und eine Behörden-Erlaubnis nötig, wie die Polizei mitteilte. Der Mann gab an, er habe das Feuerwerk auf einem Markt in Polen gekauft. In Deutschland ist Feuerwerk der Kategorie F2 für Privatpersonen erlaubt und seit Samstag im Handel.

In Kyritz fand die Polizei bei einem 17-Jährigen 358 Stück nicht zugelassene Pyrotechnik. Es wird wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt, wie es hieß. 

In Wusterhausen/Dosse warfen Unbekannte einen Feuerwerkskörper in einen Postkasten, der explodierte. Zuvor war bekannt geworden, dass Diebe an mehreren Orten in Brandenburg vor dem offiziellen Verkaufsstart größere Mengen Pyrotechnik etwa aus Containern stahlen.