Das Urteil zu unverhältnismäßigem «Schmerzgriff» gegen einen Demonstranten durch die Polizei ist rechtskräftig. (Archivbild)
Das Urteil zu unverhältnismäßigem «Schmerzgriff» gegen einen Demonstranten durch die Polizei ist rechtskräftig. (Archivbild) Foto: Paul Zinken/dpa

Berlin (dpa/bb) – Ein Urteil zu einem von der Berliner Polizei zu Unrecht angewendeten «Schmerzgriff» bei einem Klima-Demonstranten während einer Sitzblockade ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) lehnte einen Antrag der Polizei auf Zulassung der Berufung ab, wie mitgeteilt wurde. 

Das Verwaltungsgericht hatte im März 2025 entschieden, dass die Polizei sich bei der Demonstration im April 2023 gegenüber dem Sitzblockierer unverhältnismäßig verhalten habe, als ein sehr schmerzhafter Griff angewendet worden sei. Die Polizisten hätten ihn einfach von der Fahrbahn tragen können, erklärte das Gericht. Ein weniger schmerzintensiver Vollzug wäre möglich gewesen. Dies hatte die Polizei bestritten. 


Zugleich hatte das Gericht betont, dass es «keinen Zweifel» daran habe, dass die Anwendung eines «Schmerzgriffes» grundsätzlich für die Polizei zulässig sein könnte. Das sei aber von der konkreten Situation abhängig.